Zwei Wochen Stadtranderholung 2010
Freitag, den 27. August 2010
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Anfang August fand wieder die beliebte zweiwöchige Stadtranderholung des Mannheimer Vereins für Körper- und Mehrfachbehinderte (Spastikerverein) für Kinder, Jugendliche und Erwachsene statt. Wie auch die Jahre zuvor ist die Freizeit schon früh ausgebucht gewesen.
Dieses Jahr haben 24 Menschen mit Behinderungen im Alter von 7 bis 70 Jahren an der Stadtranderholung teilgenommen. Uns ist es sehr wichtig, die Menschen optimal zu betreuen, daher gewährleisten wir eine 1:1 Betreuung. Die Betreuer können sich so optimal auf die Wünsche und Bedürfnisse der Menschen mit Behinderung einlassen. Dieses Jahr sind viele Eltern auf die Betreuer zugegangen und haben gefragt, ob sie ihren Sohn/ihre Tochter nicht ab und zu mal unter der Woche oder am Wochenende betreuen möchten. Dies ist für unser Team natürlich ein sehr schönes Feedback.
Mehr (und Bilder) dazu hier...
Dieses Jahr haben 24 Menschen mit Behinderungen im Alter von 7 bis 70 Jahren an der Stadtranderholung teilgenommen. Uns ist es sehr wichtig, die Menschen optimal zu betreuen, daher gewährleisten wir eine 1:1 Betreuung. Die Betreuer können sich so optimal auf die Wünsche und Bedürfnisse der Menschen mit Behinderung einlassen. Dieses Jahr sind viele Eltern auf die Betreuer zugegangen und haben gefragt, ob sie ihren Sohn/ihre Tochter nicht ab und zu mal unter der Woche oder am Wochenende betreuen möchten. Dies ist für unser Team natürlich ein sehr schönes Feedback.
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Was Familien mit behinderten Kindern, Jugendlichen und Erwachsenen brauchen
Dienstag, den 17. August 2010
abgespeichert unter diesen Themenbereichen: allgemeine informationen | termine
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Familien mit behinderten Angehörigen benötigen in besonderem Maße gesellschaftliche Solidarität, Wertschätzung und Verständnis für ihre besondere Situation.
Die UN-Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderungen greift dies auf und ruft dazu auf, die Familien und ihre Bedürfnisse in den Blick zu nehmen. Gemeinsam mit der Akademie der Diözese Rottenburg-Stuttgart organisiert der Landesverband eine Fachtagung am 21. September 2010 in Stuttgart. Die Tagung wird unterstützt durch das Ministerium für Arbeit und Sozialordnung, Familie und Senioren aus Mitteln des Landes Baden-Württemberg. Anmeldeschluss ist der 11.09.2010.
Programm und Anmeldeformular finden Sie zum download hier..
Die UN-Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderungen greift dies auf und ruft dazu auf, die Familien und ihre Bedürfnisse in den Blick zu nehmen. Gemeinsam mit der Akademie der Diözese Rottenburg-Stuttgart organisiert der Landesverband eine Fachtagung am 21. September 2010 in Stuttgart. Die Tagung wird unterstützt durch das Ministerium für Arbeit und Sozialordnung, Familie und Senioren aus Mitteln des Landes Baden-Württemberg. Anmeldeschluss ist der 11.09.2010.
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UN-Konvention: Monitoring – Rolle, Aufgabe und Funktion
Dienstag, den 17. August 2010
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Die Monitoringstelle zur UN-Konvention hat die erste Ausgabe ihrer neuen Publikations-Reihe „Positionen“ veröffentlicht.
Erläutert wird darin der Begriff „Monitoring“, die Aufgaben und Handlungsweise der beim Institut für Menschenrechte eingerichteten nationalen Monitoringstelle: „Monitoring – unverzichtbarer Beitrag zur staatl. Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention“ – das gibt es hier auch in „leichter“ Sprache...
Erläutert wird darin der Begriff „Monitoring“, die Aufgaben und Handlungsweise der beim Institut für Menschenrechte eingerichteten nationalen Monitoringstelle: „Monitoring – unverzichtbarer Beitrag zur staatl. Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention“ – das gibt es hier auch in „leichter“ Sprache...
Elterntipp: Merkblatt zur Bildungskonferenz
Dienstag, den 17. August 2010
abgespeichert unter diesen Themenbereichen: allgemeine informationen
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Die Umsetzung des Artikel 24 der UN-Konvention und die damit verbundenen Überlegungen zu einem Mehr an gemeinsamem Unterricht von Kindern mit und ohne Behinderung hat das Kultusministerium veranlasst, künftig sog. Bildungswegekonferenzen einzuführen. Dort sollen unter der Federführung des Staatl. Schulamtes gemeinsam mit den Eltern der geeignete Lernort für ein Kind mit Behinderung festgelegt werden. Viele Eltern haben in den letzten Wochen nachgefragt, auf was es bei den Bildungskonferenzen ankomme.
Der Landesverband hat daher – relativ kurzfristig – ein Merkblatt mit zehn Tipps für Eltern zusammengestellt. Das Merkblatt ist sicher noch nicht vollständig. Der LV ist auf Rückmeldungen angewiesen, sammelt diese und entwickelt die Elterntipps weiter. Dafür bittet er um Ihre Mithilfe.
Das Merkblatt finden Sie unter hier...
Der Landesverband hat daher – relativ kurzfristig – ein Merkblatt mit zehn Tipps für Eltern zusammengestellt. Das Merkblatt ist sicher noch nicht vollständig. Der LV ist auf Rückmeldungen angewiesen, sammelt diese und entwickelt die Elterntipps weiter. Dafür bittet er um Ihre Mithilfe.
Das Merkblatt finden Sie unter hier...
Parkausweise
Dienstag, den 17. August 2010
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Ab 01. Januar 2011 gelten nur noch die EU-einheitlichen Parkausweise.
Der Beauftragte der Landesregierung für die Belange behinderter Menschen weist darauf hin, dass sämtliche vor dem Jahr 2001 ausgegebenen Parkausweise zum Jahresende ihre Gültigkeit verlieren. Schon jetzt sollten sich Besitzer der alten Fassung um Ausstellung der neuen Parkberechtigung bemühen. Wer ohne diese oder mit dem alten Parkausweis auf ausgewiesenen Behindertenparkplätzen parke, begehe eine Ordnungswidrigkeit. Seit dem 1. Januar 2001 werden nur noch die EU-Einheitlichen Parkausweise für schwer behinderte Menschen ausgegeben.
Die örtlichen Straßenverkehrsbehörden (Landratsamt, in den Stadtkreisen: Rathaus) tauschen den bisherigen Parkausweis gegen den neuen Parkausweis aus.
(Quelle: Sozialministerium BW)
Der Beauftragte der Landesregierung für die Belange behinderter Menschen weist darauf hin, dass sämtliche vor dem Jahr 2001 ausgegebenen Parkausweise zum Jahresende ihre Gültigkeit verlieren. Schon jetzt sollten sich Besitzer der alten Fassung um Ausstellung der neuen Parkberechtigung bemühen. Wer ohne diese oder mit dem alten Parkausweis auf ausgewiesenen Behindertenparkplätzen parke, begehe eine Ordnungswidrigkeit. Seit dem 1. Januar 2001 werden nur noch die EU-Einheitlichen Parkausweise für schwer behinderte Menschen ausgegeben.
Die örtlichen Straßenverkehrsbehörden (Landratsamt, in den Stadtkreisen: Rathaus) tauschen den bisherigen Parkausweis gegen den neuen Parkausweis aus.
(Quelle: Sozialministerium BW)
