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Informationen für Menschen mit Behinderung und deren Angehörige

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Rechtsgutachten zu Barrierefreiheit am Arbeitsplatz und bei Alltagsgeschäften

Die Antidiskriminierungsstelle des Bundes stellte letzte Woche ein Rechtsgutachten vor. Demnach müssen Menschen mit Behinderungen künftig das Recht erhalten, private Arbeitgeber und Dienstleister auf Schadensersatz wegen einer Diskriminierung verklagen zu können, wenn angemessene Vorkehrungen wie beispielsweise Computer mit Braille-Tastatur am Arbeitsplatz oder Rampen vor Geschäften nicht bereitgestellt werden. Die in Deutschland geltenden Regelungen seien derzeit noch nicht ganz vereinbar mit den Vorgaben der UN-Behindertenrechtskonvention und EU-Regelungen zur Antidiskriminierung. Gefordert wird jetzt eine Nachbesserung der entsprechenden Gesetze.

Das Rechtsgutachten und die Pressemitteilung der Antidiskriminierungsstelle finden Sie hier…
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