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Bundesgerichtshof (BGH) entscheidet: Leben ist kein Schaden

Am Dienstag dieser Woche hat der BGH entschieden, dass ein Arzt nicht haftet, wenn das Leben eines Patienten aufgrund künstlicher Ernährung erhalten wird. Der Patient hatte keine Patientenverfügung errichtet und auch nicht anderweitig seinen Willen geäußert, welche Haltung er zum Einsatz lebenserhaltender Maßnahmen hat. Der Sohn des Patienten, der an einer fortgeschrittenen Demenz erkrankt war, hatte den behandelten Arzt auf Schadensersatz verklagt. Es verbiete sich generell, ein Weiterleben als Schaden zu betrachten, meinten die Richter.

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