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Bundesregierung macht den Weg frei für E-Roller mit Lenk- bzw. Haltestange

Am Mittwoch hat die Bundesregierung den Entwurf der sog. Elektrokleinstfahrzeuge-Verordnung beschlossen. Doch bevor „Elektrokleinstfahrzeuge mit Lenk- bzw. Haltestange“ – besser bekannt als E-Roller oder E-Scooter, also Tretroller mit Elektromotor – bei uns durch die Städte flitzen dürfen, muss der Bundesrat noch zustimmen. Die E-Roller gelten als wichtigen Baustein für den Klimaschutz, der die „letzte Meile“ zwischen Haltestelle und Arbeitsplatz schließt. E-Tretroller mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von bis zu 12 km / Stunde sollen auf Gehwegen und in Fußgängerzonen gefahren werden. Der LVKM sieht einen Konflikt zwischen Fußgängern – insbesondere mobilitätseingeschränkten Fußgängern – und den drei Mal so schnellen E-Tretrollern. Auf schmalen Gehwegen kann dies gefährlich werden. Dies gilt auch für „wild abgestellte“ E-Tretroller auf Gehwegen, die ein Hindernis oder eine Stolperfalle sein können. Bei einer Anhörung im Landesverkehrsministerium Mitte März hatte der LVKM darauf bereits mündlich verwiesen, ebenso die Vertreter der Blinden- und Sehbehindertenverbände. Nun hat der LVKM eine ausführliche schriftliche Stellungnahme nachgereicht.

Sie können die Stellungnahme nachlesen hier…
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