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Bundesteilhabegesetz in Baden-Württemberg umsetzen

Eigentlich hätte das Landesgesetz zur Umsetzung des Bundesteilhabegesetzes bereits zum 1. Januar 2018 in Kraft treten sollen. So sollen die Stadt- und Landkreise weiterhin zuständig für die Eingliederungshilfe sein. Außerdem sind Verfahrensregelungen zu treffen. Bis zum 27. Dezember 2017 konnten Verbände und Bürger den Gesetzentwurf kommentieren. Jetzt ist die Landesregierung am Zug, die Ergebnisse der Anhörung auszuwerten und den Gesetzentwurf dem Landtag zur Entscheidung vorzulegen.

Den Gesetzentwurf finden Sie hier…

Die Stellungnahme des LVKM können Sie hier nachlesen…
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