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Informationen für Menschen mit Behinderung und deren Angehörige

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Inklusives Wahlrecht („Wahlrecht für alle“) kommt vor der Kommunalwahl am 26. Mai

Der LVKM hatte um Unterstützung für den Gesetzentwurf der SPD-Landtagsfraktion geworben. Ziel des Gesetzentwurfes ist es, den Wahlrechtsausschluss behinderter Menschen, die eine gesetzliche Betreuung „in allen Angelegenheiten“ haben, ersatzlos abzuschaffen. Am Dienstag dieser Woche haben nun die GRÜN-SCHWARZEN Regierungsfraktionen einen eigenen Gesetzentwurf präsentiert. Ziel ist es, den Wahlrechtsausschluss für die Kommunalwahlen im Mai, für Bürgermeisterwahlen, für Abstimmungen auf kommunaler Ebene sowie für die Landtagswahl 2021 aufzuheben. Das Gesetz soll aber befristet gelten bis 24. Oktober 2021. Hintergrund ist der Beschluss des Bundesverfassungsgerichts, das dem Bund aufgetragen hat, das Bundestagswahlrecht verfassungskonform zu ändern. Das Gesetz soll in einem verkürzten Verfahren Anfang April 2019 beschlossen werden.

Den Gesetzentwurf finden Sie hier…

Eine Zusammenfassung der Diskussion finden Sie kompakt hier…
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