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Informationen für Menschen mit Behinderung und deren Angehörige

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Sonderförderprogramm für Einrichtungen der Tages-, Nacht- und Kurzzeitpflege

Das Land stellt über ein Sonderförderprogramm 7,6 Millionen Euro für Einrichtungen der Tages-, Nacht- und Kurzzeitpflege bereit. „Es ist unser Ziel, dass unterstützungs- und pflegebedürftige Menschen so lange wie möglich in ihrem eigenen Zuhause wohnen bleiben können. Deshalb wollen wir entsprechende Unterstützungsangebote fördern, insbesondere auch im ländlichen Raum“, sagte Sozial- und Integrationsminister Manne Lucha. Auf Nachfrage bei der Sitzung des Landespflegeausschusses bestätigten Vertreter des Ministeriums, dass grundsätzlich auch Einrichtungen der Behindertenhilfe gefördert werden könnten. Die Details des Förderprogramms sind derzeit noch nicht bekannt.

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