Körperbehinderte und Mehrfachbehinderte im Spastikerverein Mannheim:

Leserbrief: Haltestelle kommt als Leichtversion

Nicht einverstanden

Über die in Ihrem Artikel beschriebenen Punkte Länge der Haltestellen und sparsame Möblierung hat sich die AG Barrierefreiheit mit allen Beteiligten geeinigt. In diesem Sinne wird die Einmodellierung der Haltestelle Strohmarkt sowie deren Reduzierung auf eine Einfach-Haltestelle ausdrücklich begrüßt. Wir möchten aber gleichzeitig darauf hinweisen, dass uns der aktuelle Stand der Planungen (Ende Dezember 2011) nicht vorliegt.

Wir erklären uns nicht damit einverstanden, dass nur Teilbereiche von Haltestellen barrierefrei ausgebaut werden. Haltestellen, die zu kurz sind, um zwei Bahnen komplett aufnehmen zu können, müssen als Einzel-Haltestellen realisiert werden Das in Ihrem Artikel beschriebene Verfahren, wonach eine zweite Bahn nur nach vorheriger „Signalisierung“ eines behinderten Fahrgastes vorne anhalten muss, funktioniert in der Praxis nicht. Es ist sogar gefährlich.

So ist es gehandicapten Menschen, die auf einen barrierefreien Bahnsteig angewiesen sind – insbesondere bei stärker besetzten Bahnen – nicht möglich, dem Fahrpersonal ihren Ausstiegswunsch mit zu teilen. Da mehr Personen, die auf Hilfsmittel wie Rollstühle, Rollatoren oder Kinderwagen angewiesen sind, den ÖPNV benutzen und der Bereich für diesen Personenkreis noch durch Fahrräder oder Gepäck blockiert ist, können sie nicht immer in die dafür vorgesehene erste Tür einsteigen, wodurch auch eine Kontaktaufnahme mit dem Fahrpersonal unmöglich wird.

Dieser Personenkreis ist außerdem darauf angewiesen, an allen Türen einen erhöhten Bahnsteig vorzufinden. Für Blinde und Sehbehinderte ist es schließlich sogar extrem gefährlich, in der Annahme sich an einem Hochbahnsteig zu befinden, in ein 30 Zentimeter tiefes Loch zu fallen. Der jederzeitige sichere und barrierefreie Ein- und Ausstieg von Menschen mit Behinderungen gehört deshalb zu einer behindertengerechten Gesamtlösung für alle.

AG Barrierefreiheit Heinrich Schaudt und Horst Hembera, Mannheim

Leserbrief Mannheimer Morgen – Ausgabe vom 23. Januar 2012

Beförderungsdienst für behinderte Menschen in Mannheim

Die Teilnahme am gemeinschaftlichen Leben ohne einen funktionierenden Fahrdienst für behinderte Menschen auch in Mannheim noch immer mit großen Schwierigkeiten verbunden. Die Stadtverwaltung Mannheim hat zu diesem Thema die Anfrage von Stadtrat Roland Weiß beantwortet und nachfolgende Informationsvorlage erstellt. Darin kommt die Stadtverwaltung zu der Feststellung, dass das Angebot der Beförderungsdienste nicht ausreicht.

Mehr Informationen...

Vereinswettbewerb der IngDiba

Wir der Spastikerverein Mannheim e.V. nehmen gerade an der Vereinsaktion der ING DIBA teil. Hier bekommen die 1000 beliebtesten Vereine 1000€ für ihre Arbeit geschenkt.

Damit wir hier gewinnen brauchen wir Eure Hilfe!

Auf der Seite kann man unser Gruppe kann jeder mit seiner Emailadresse 3 Stimmen verteilen.

Solltet Ihr mehrere Email-Adressen haben könnt Ihr auch mehrfach 3 Stimmen abgeben, über die wir uns natürlich sehr freuen würden.

Fragt doch auch Eure Freunde und Bekannte, ob sie bereit wären, auch ein klein wenig Zeit zu investieren, um uns in unserer Arbeit zu unterstützen; Und leitet die beiden Links an sie weiter. Das wäre Super!

Einfach hier klicken...

Danke schonmal, im Namen des Vereins, wir können das Geld wirklich gut gebrauchen, also bitte an alle weiterleiten bis zum 15.November haben wir Zeit - also ran =)

Müssen Versicherte im Monat 89 Euro für Windeln dazu bezahlen?

Rechtliche Rahmenbedingungen der Hilfsmittelversorgung und Tipps für Betroffene

von Katja Kruse

In Ausgabe 1/2011 von Das Band hatten wir unsere Leserinnen und Leser dazu aufgerufen, uns von ihren Problemen bei der Inkontinenzversorgung zu berichten. Viele Betroffene sind unserem Aufruf gefolgt. Immer wieder wurde uns geschildert, dass inkontinente Menschen teilweise drastische Aufzahlungen leisten müssen, um Hilfsmittel in der für sie medizinisch erforderlichen Menge und Qualität zu bekommen. Eine Familie berichtete, dass sie monatlich für Windeln 89 Euro dazu bezahlt. Das ergibt einen Jahresbetrag von 1.068 Euro! Die Rückmeldungen machen deutlich, dass die meisten Betroffenen leider nicht wissen, dass sie – abgesehen von den gesetzlich geregelten Zuzahlungen – keine weiteren Aufzahlungen für medizinisch erforderliche Hilfsmittel leisten müssen. Der nachfolgende Artikel beleuchtet deshalb die rechtlichen Rahmenbedingungen der Hilfsmittelversorgung in der gesetzlichen Krankenversicherung und gibt Tipps für den Umgang mit Leistungserbringern und Krankenkassen. Der Fokus wird dabei auf die Versorgung mit Inkontinenzhilfen gerichtet. hier weiter lesen...

Steuerrecht: Behinderungsbedingte Umbaukosten

Urteil des Bundesfinanzhofs vom 24. Februar 2011 (Az. VI R 16/10)

Mit Urteil vom 24. Februar 2011 hat der Bundesfinanzhof (BFH) daran festgehalten, dass Aufwendungen eines Steuerpflichtigen für die krankheitsbedingte oder behindertengerechte Gestaltung des individuellen Wohnumfelds als außergewöhnliche Belastungen zu berücksichtigen sein können, und zwar auch dann, wenn die bauliche Gestaltung langfristig geplant wird. Wie schon im Urteil vom 22. Oktober 2009 (Az. VI R 7/09) blieb ein durch die Aufwendungen etwa erlangter Gegenwert dabei außer Betracht.

Nach § 33 des Einkommensteuergesetzes (EStG) wird die Einkommensteuer auf Antrag in bestimmtem Umfang ermäßigt, wenn einem Steuerpflichtigen außergewöhnliche Belastungen erwachsen sind. Das ist der Fall, wenn ihm zwangsläufig größere Aufwendungen als der überwiegenden Mehrzahl der Steuerpflichtigen gleicher Einkommensverhältnisse, gleicher Vermögensverhältnisse und gleichen Familienstandes entstanden sind. Ausgeschlossen ist die Steuerermäßigung allerdings dann, wenn der Steuerpflichtige durch seine Aufwendungen einen Gegenwert erhält. Nach der alten Rechtsprechung des BFH wurden behinderungsbedingte Umbauten, wie zum Beispiel der Einbau breiterer Türen, größerer Bäder oder Fahrstühle, grundsätzlich nicht als außergewöhnliche Belastung anerkannt. Vielmehr vertrat das höchste deutsche Finanzgericht in der Vergangenheit die Ansicht, dass derartige bauliche Besonderheiten auch für nichtbehinderte Menschen nützlich seien und damit wertbildende Faktoren für das Gebäude darstellten. Aufgrund des erlangten Gegenwertes komme deshalb eine Steuerermäßigung nicht in Betracht. Das neue Urteil stellt eine Abkehr von dieser Rechtsprechung dar. hier weiter lesen...

Gerd Weimer zum Landesbehindertenbeauftragten bestellt!

Auf Vorschlag von Sozialministerin Altpeter hat gestern die Landesregierung Gerd Weimer aus Tübingen zum ehrenamtlichen Landesbehindertenbeauftragten berufen. Er ist künftig über das Sozialministerium erreichbar. Dort wird auch eine hauptamtliche Geschäftsstelle angesiedelt sein.

Unser Landesverband steht seit vielen Jahren in engem persönlichen Kontakt zu Herrn Weimer. Bereits jetzt wurde ein Gespräch zwischen Herrn Weimer und unserem Landesvorstand dem Grunde nach vereinbart. Bedingt durch die nun beginnende Sommerpause wird das Treffen erst im Herbst stattfinden.

Weitere Informationen können Sie der beigefügten Pressemitteilung des Sozialministeriums entnehmen.

Pressemitteilung

Lebenslauf G. Weimer

Neuer Schülertreff !!!

Nach den Sommerferien geht es mit einem neuen Schülertreff weiter. Dieser findet ab 09.09.2011 freitags 14-täglich in der Zeit von 16.30-19.30 Uhr im Eleonore & Otto Kohler-Haus in Mannheim -Wallstadt unter der Leitung von Melanie Seidel statt. Anmeldungen unter 0176-68531186 oder 0621 747487.

Wir bieten mit unserem Team aus engagierten jungen Leuten abwechslungsreiche Stunden in denen Spaß und altersgerechte Freizeitgestaltung Vorrang haben. Zudem steht die gemeinsame Zubereitung eines leckeren Abendessens auf dem Programm!

Wir bieten mit unserem Team aus engagierten jungen Leuten abwechslungs-reiche Stunden im „Schülertreff“ an. Hier haben Spaß und altersgerechte Freizeitgestaltung Vorrang. Zudem steht die gemeinsame Zubereitung eines leckeren Frühstücks/Abendessens auf dem Programm.

Habt Ihr Lust, mal vorbei zu kommen? Wir würden uns freuen!

Schülertreffs finden unter der Leitung von Jenny Seidel/Melanie Seidel wie folgt statt: hier weiter lesen...

Bald freie Fahrt im Nahverkehr - Wertmarke bleibt aber

In Nahverkehrszügen gilt dann deutschlandweit: Zusätzliche Fahrscheine zum grün-roten Schwerbehindertenausweis und dem Beiblatt mit Wertmarke werden nicht mehr benötigt. Die derzeit noch geltende Freifahrtregelung gilt in Nahverkehrszügen der Deutschen Bahn in Verkehrsverbünden und in verbundfreien Gebieten nur innerhalb von 50 Kilometern um den Wohnort.

Mit dem Wegfall der "50-km-Regelung" entfällt auch das Streckenverzeichnis, auf dem die derzeitigen eingeschränkten Nutzungsmöglichkeiten des Beiblatts mit Wertmarke vermerkt sind und das bei Bahnreisen derzeit noch mitgeführt werden muss. Für Menschen mit Behinderung ist das eine zusätzliche Erleichterung.
Das Beiblatt mit Wertmarke ist beim zuständigen Versorgungsamt erhältlich und für die unentgeltliche Beförderung zwingend erforderlich. Die Wertmarke kostet wie bisher für ein halbes Jahr 30 Euro und für ein Jahr 60 Euro.

Schwerbehinderte Personen, die Arbeitslosenhilfe oder Leistungen für den Lebensunterhalt beziehen oder die Merkzeichen "H" (hilflos) und "Bl" (blind, hochgradig sehbehindert) im Schwerbehindertenausweis haben, erhalten die Wertmarke kostenlos. (ikl)

Quelle: VdK-Zeitung, Ausgabe Juli/August 2011

"50-km-Regelung" entfällt - bundesweite Freifahrten in Nahverkehrs-Zügen

"50-km-Regelung" entfällt - bundesweite Freifahrten in Nahverkehrs-Zügen

Ab 1. September 2011 gibt es für 1,4 Millionen freifahrtberechtigte schwerbehinderte Menschen Erleichterungen im Bahnverkehr.

Die Bundesregierung hat angekündigt, für diesen Personenkreis eine bundesweite Freifahrtberechtigung im Nahverkehr einzuführen. Die bisher geltende 50-km-Begrenzung soll wegfallen. Damit wurde eine jahrelange Forderung von Behindertenverbänden wie auch dem VdK erfüllt, der dieses Thema bei seinen regelmäßigen Gesprächen mit der Deutschen Bahn immer wieder auf die Tagesordnung setzte. Beendet ist damit auch die Diskussion um die vom VdK abgelehnte Erhöhung der Kosten für die Wertmarke.

MS und die Versorgung mit Hilfsmitteln durch die gesetzlichen Krankenkassen

Versicherte haben nach dem SGB V Anspruch auf die Kostenübernahme von medizinischen Behandlungen, Medikamenten, Heilmitteln und Hilfsmittel.

Nach bundessozialgerichtlicher Rechtsprechung sind Hilfsmittel „alle ärztlich verordneten Gegenstände oder Geräte, die den Erfolg einer Heilbehandlung sichern oder die Folgen von Gesundheitsschäden mildern oder ausgleichen. Dazu gehören insbesondere Körperersatzstücke und typische orthopädische Hilfsmittel, aber auch Geräte, die den Erfolg einer Heilbehandlung bei Anwendung durch den Versicherten selbst sicherstellen sollen“.

Genauere Informationen und Argumentationshilfen für die Beantragung einer Hilfsmittelversorgung oder auch für die Durchsetzung von Ansprüchen werden von RAin Marianne Moldenhauer zusammen gefasst. Die Zusammenfassung wurde von AMSEL e.V. zur Verfügung gestellt.

Sie kann hier als PDF herunter geladen werden...

Im Dickicht der Reformen: Gesetzesänderungen bei der Krankenkasse

Zum 1. Januar 2011 traten das "Gesetz zur nachhaltigen und ausgewogenen Finanzierung der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV- FinG) und das „Gesetz zur Neuordnung des Arzneimittelmarktes in der gesetzlichen Krankenversicherung" (AMNOG) in Kraft. Ziele beider Gesetze sind die kurzfristige Eindämmung des drohen- den Milliardendefizits der gesetzlichen Krankenkassen sowie mittel- und langfristig die Schaffung des Einstiegs in ein neues Finanzierungssystem.

Ein kleiner Überblick über einige wichtige Änderungen für Versicherte findet sich hier (.pdf-Download)

aus: aktiv 1/2011 – Zeitschrift der Deutschen Multiple Sklerose Gesellschaft, Bundesverband e.V.

AUFRUF „Initiative Zukunft“

... so nennt sich eine Aktion der DM-Märkte. Jenny Seidel meldete unseren „Schülertreff“ in der DM-Filiale in der Schwetzinger Vorstadt, Seckenheimer Straße an und - er wurde prompt nominiert. Das heißt, alleine durch die Nominierung erhält der Verein bereits 250 Euro.

Vom 13. bis 26. Januar 2011 läuft nun die Kundenabstimmung in dieser Filiale. Wenn die Aktion „Schülertreff“ die meisten Stimmen der Nominierten erhält, flattern 1.000 Euro in die Kasse. Das würde dem Verein natürlich eine riesengroße Erleichterung bringen. So könnten z.B. noch Beschäftigungsmaterialien, therapeutisches Spielzeug etc. angeschafft werden, was ja immer sehr kostenintensiv ist. Am 22. Januar werden auch einige Teilnehmer des Schülertreffs persönlich unter Leitung von Jenny Seidel in der DM-Filiale anwesend sein und Werbung machen für die gemeldete Aktion.

Wir bitten unsere Mitglieder, Freunde und Bekannte herzlich, bis zum 26. Januar zahlreich in die DM-Filiale in der Seckenheimer Straße zu gehen und dort für unser Projekt ihre Stimme abzugeben. Vielen Dank schon jetzt Ihr Bemühen und Dank an Jenny Seidel und ihre MitstreiterInnen, die die Aktion auf den Weg gebracht haben.

Im Internet hier nachzulesen...

Aus „Das Band“ (Panorama): Barrierefrei ins Stadion

Der Reiseführer „Barrierefrei ins Stadion“ für behinderte Fußballfans wurde am 9. November in Frankfurt vorgestellt. Der 234-seitige Leitfaden wird in der aktualisierten 3. Auflage herausgegeben von der Bundesliga-Stiftung in Zusammenarbeit mit der Deutschen Bahn AG.

Als behinderter Experte hat Dr. Volker Sieger von der Bundesbehindertenfanarbeitsgemeinschaft (BBAG) mitgearbeitet. Beschrieben sind in dem neuen Führer die barrierefreien Verkehrswege mit der Deutschen Bahn, den Bussen, Straßenbahnen, U-Bahnen, S-Bahnen zu den Stadien der 36 Erst- und Zweitligaclubs sowie Angaben zu den Behindertenparkplätzen.Weiterhin sind umfassende Informationen über die Rollstuhlfahrerplätze, die barrierefreien Zugänge und Toiletten nachzuschlagen. Auch barrierefreie Hotels sind in dem Bundesliga-Reiseführer zu finden. Inklusion ist aber in den modernen deutschen Fußballarenen ein Fremdwort.

Immer noch und weiterhin können Rollstuhlfahrer lediglich ausschließlich spezielle Plätze benutzen. Das von vielen Fußballfans mit Rollstuhl beklagte Problem, dass in etlichen Stadien die Rollstuhlplätze komplett für eine ganze Saison als Dauerkarten verkauft werden, sie aus Sicht der Deutschen Fussballliga (DFL) nicht zu lösen. Konsequenz: Rollstuhlfahrer können in einem Stadion oft nur alle 17 Heimspiele sehen oder keins. In dem neuen Reiseführer gibt es die zuständigen Adressen aller Vereine, wohin sich Rollstuhlfahrer auch mit solchen Probleme und allen anderen Fragen wenden können.

Der Bundesliga-Reiseführer für behinderte Menschen ist in einer Auflage von 10.000 Exemplaren erschienen und kostenfrei bei der Bundesliga-Stiftung unter reisefuehrer@bundesliga-stiftung.de, den Behindertenfanbeauftragten der Fußballclubs und bei der Deutschen Bahn oder über die Mobilitätsservice-Zentrale der Bahn erhältlich.

Sozialrecht - Versicherte haben Anspruch auf angemessene Versorgung mit Inkontinenzhilfen

Viele Mitgliedsfamilien beklagen sich, dass die von den (neuen) Vertragspartnern der Krankenkassen gelieferten Inkontinenzhilfen nicht die Qualitätsanforderungen erfüllen, um den Bedarf ihrer behinderten Kinder zu decken. Teilweise hat sich die Situation seit 1. Oktober 2010 noch verschlechtert. Dies steht in krassem Widerspruch zum gesetzlich verankerten Anspruch auf eine angemessene Versorgung mit Hilfsmitteln.

Der Bundesverband hat daher seine Argumentationshilfen aktualisiert. Sie finden diese hier...

Der Landesverband sucht derweil mit den betroffenen Krankenkassen das Gespräch, um auf diese Weise rasch zu Lösungen zu kommen.

Sozialrecht – Ausbildungsgeld darf nicht auf Grundsicherung angerechnet werden

Hintergrund ist ein Urteil des Bundessozialgerichts vom 23.3.2010 (Az. B 8 SO 17/09 R).

Danach darf das Ausbildungsgeld in Höhe von monatlich 75 Euro, das behinderte Menschen erhalten, die im Berufsbildungsbereich einer Werkstatt für behinderte Menschen (WfbM) beschäftigt sind, nicht auf Leistungen der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung angerechnet werden. Auch das kostenlose Mittagessen, das im Berufsbildungsbereich aus Mitteln der Bundesagentur für Arbeit finanziert wird, mindert nicht den Grundsicherungsanspruch.

Der Bundesverband hat dazu Musterwidersprüche formuliert. Sie finden sie hier...

Ausgebremst – Petition fordert Kurzzeitpflege für alle Menschen mit Behinderungen

Seit zwei Jahren können Kinder und Jugendliche mit Behinderung (unter 18 Jahre alt) Leistungen der Kurzzeitpflege auch in Einrichtungen der Behindertenhilfe annehmen.

Familie Plohr aus Essen hat einen 17-jährigen Sohn mit Behinderung und hat daher aus eigener Betroffenheit beim Deutschen Bundestag eine Petition (Nr. 14766) eingereicht. Sie fordert, diese Altersgrenze aufzuheben. Auch volljährige Menschen mit Behinderung sollen die Möglichkeit haben, Kurzzeitpflege in Einrichtungen der Behindertenhilfe anzunehmen.

Mehr dazu hier...

Unterzeichnet - Reform der Rundfunkgebühren zum 1. Januar 2013

Am 15.12.2010 haben die Ministerpräsidenten den 15. Rundfunkänderungsstaatsvertrag unterzeichnet.

Formal müssen die Landtage dem Vertrag noch zustimmen. Zum 01.01.2013 wird die Rundfunkgebühr nicht mehr geräteabhängig berechnet sondern abgelöst durch die sog. Haushaltsabgabe.

Für Menschen mit Behinderungen, die über wenig oder kein eigenes Einkommen verfügen (z.B. Grundsicherung erhalten) ändert sich nichts. Sie können auch künftig auf Antrag von der Rundfunkgebühr befreit werden. Behinderung allein ist künftig kein Befreiungstatbestand mehr. Menschen mit Behinderung, die „wirtschaftlich leistungsfähig“ sind, müssen künftig ein Drittel der Rundfunkgebühr bezahlen. Die Rundfunkanstalten sind aufgefordert, in den nächsten beiden Jahren ihr Angebot noch barrierefreier zu gestalten. Der Landesverband steht dazu mit dem Südwestrundfunk in engem Kontakt.

Den aktuellen Entwurf zum Nachlesen finden Sie hier...

Schwerbehindertenausweis soll europaweit gelten

Am 16.11.2010 meldete der Evang. Pressedienst, dass die Europäische Kommission einen europaweit geltenden Behindertenausweis einführen wolle. Damit sollen die Binnengrenzen für Menschen mit Behinderung durchlässiger werden, erklärte EU-Kommissarin Viviane Reding in Brüssel. Die Initiative ist Teil eines 10-Jahres-Planes, um die Rechte von Menschen mit Behinderung zu stärken.

Teilhabe braucht Maßnahmen – Bürgerbefragung

„Teilhabe braucht Maßnahmen“ lautete der Titel des Maßnahmen-Kongresses zur nationalen Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention, der am 4.11.2010 in Berlin stattfand.

Unter Federführung des Bundesministeriums für Arbeit und Sozialordnung wird derzeit ein nationaler Aktionsplan der Bundesregierung entwickelt, dessen Ziel die Inklusion von Menschen mit Behinderung in der Gesellschaft ist. Bürgerinnen und Bürger können sich selbst beteiligen und Vorschläge in den Prozess einbringen. Bei der Online-Befragung geht es um Themengebiete, die für die Teilhabe behinderter Menschen besonders wichtig sind. Gesucht werden gute Praxisbeispiele und die konkrete Nennung von Umsetzungsdefiziten.

Mitmachen kann jede und jeder hier...

Maßnahmen zur Verringerung des Energieverbrauches und Barrierefreiheit miteinander verbinden

Die Nachfrage nach barrierefreien Wohnungen steigt. Dies ist eine Folge des demografischen Wandels. In 20 Jahren werden rund 30 % aller Deutschen älter als 60 Jahre sein. Bauliche Barrieren können dann zu einem unüberwindbaren Hindernis werden. Gleichzeitig setzen Häuslesbesitzer immer mehr auf die Verringerung des Energieverbrauchs.

Beides lässt sich miteinander verknüpfen. So unterstützt die Förderbank KfW des Bundes mit zinsgünstigem Darlehen.

Informationen gibt es hier...
oder beim kostenlosen Beratungstelefon 08000 / 12 33 33.

Buchtipp: „Geht nicht, gibt’s nicht.“

Mein steter Kampf gegen die Barrieren im Kopf, von Willi Rudolf

Es ist eine der bewegenden Buchneuerscheinungen, die auf der Deutschen Buchmesse in Frankfurt vorgestellt wurde. Mitglied Willi Rudolf (u.a. stv. Vorsitzender der LAG Selbsthilfe, Landesvors. des BSK, Kreisbehindertenbeauftragter im Kreis Tübingen, Kommunalpolitiker, Unternehmer) hat der Journalistin Hiltrud Schwenzer seine Lebenserinnerungen erzählt. „Geht nicht, gibt’s nicht“ ist ein Buch, das Mut macht. Willi Rudolf hadert nicht mit seinem Schicksal, sondern packt die Probleme an und schaut immer optimistisch nach vorn. Dies wurde auch bei der Buchpräsentation am 12. Oktober deutlich.

Das Buch ist im Verlag Oertel+Spörer (ISBN 9-783886-274680) erschienen und kostet € 16,95. Mehr dazu hier...

Bundesfinanzminister sichert Berücksichtigung
der Belange behinderter Menschen zu

Eine Arbeitsgruppe „Standards“ der Gemeindefinanzkommission hat eine Liste mit Einsparvorschlägen vorgelegt, die erhebliche Auswirkungen auf Menschen mit Behinderungen haben.

Bundesfinanzminister Dr. Schäuble hat nun gegenüber Hubert Hüppe, Beauftragter der Bundesregierung für die Belange behinderter Menschen zugesichert, dass die Teilhabechancen behinderter Menschen nicht eingeschränkt werden sollen.

Gesundheit: „Versorgung mit Windeln nicht überall gesichert“

Alle gesetzlich Krankenversicherten haben einen individuellen Anspruch auf ausreichende und bedarfsgerechte Versorgung mit Windeln und anderen sog. Inkontinenzprodukten.

Bei der Wohnstättenkonferenz des Landesverbandes in der vergangenen Woche wurden erhebliche Probleme bei der ausreichenden Versorgung angemessener Produkte bekannt. Da die Krankenkassen mit Lieferanten Verträge zu Festpreisen geschlossen haben, weigern sich immer mehr Lieferanten, sowohl die benötigte Menge als auch die benötigte Qualität zu liefern. Wir fragen Sie: welche Erfahrungen haben Sie? Wo klappt es? Wo klappt es nicht?

Unser Landesverband sammelt Ihre Antworten und wird das Gespräch mit den Krankenkassen suchen.

Unser Bundesverband hat ein Merkblatt für Betroffene erarbeitet. Dies und weitere Infos finden Sie hier...

Bundesverband: „Vergessen Sie nicht, für wen wir das alles machen!“

Am vergangenen Wochenende fand in Wartaweil am Ammersee die Mitgliederversammlung des Bundesverbandes für körper- und mehrfachbehinderte Menschen statt.

Bei den anstehenden Neuwahlen wurde Helga Kiel aus Kiel zur Bundesvorsitzenden gewählt. Sie folgt Aribert Reimann aus Tarp nach, der nach 10-jähriger Amtszeit nicht mehr kandidiert hatte. Unser Landesvorsitzender Hans Ulrich Karg aus Bad Waldsee ist mit der höchsten Stimmenzahl erneut als Beisitzer in den Bundesvorstand gewählt worden. Erstmals aus dem Südwesten in den Bundesvorstand gewählt wurde der frühere Geschäftsführer der Reha Südwest in Karlsruhe, Uwe Herbener-Roos.

Mehr dazu finden Sie hier...

Ein Interview mit der neuen Bundesvorsitzenden, bewegende Worte zum Abschied des scheidenden Bundesvorsitzenden sowie ein musikalischer Gruß zum Geburtstag und zum Abschied finden Sie hier..

Radiotip: Inges Akte – zur Idiotin abgestempel, ein Leben lang im Heim

Aus der Reihe SWR 2 Leben: Inges Akte – zur Idiotin abgestempelt ein Leben lang im Heim

Inge H. gilt als schwierig. Stehen ihre Schuhe nicht gerade, dann rastet sie aus und schlägt ihren Kopf an die Wand. Inge H. ist geistig behindert. Eine Hirnhautentzündung hat ihren Lebensweg gelenkt: ins Heim. Da war sie zwei Jahre alt. Heute ist sie 65 (Quelle: SWR). Der Beitrag von Christine Corlett ist hörenswert und stimmt nachdenklich.

Sendetermin war 22. September in SWR 2. Die Sendung gibt es zum Nachhören sowie zum Lesen hier...

Patienten mit Behinderung im Krankenhaus

„Patientinnen und Patienten mit geistiger und mehrfacher Behinderung im Krankenhaus – Problemlagen und Lösungsperspektiven“ lautet der Titel der Dokumentation eines Symposiums der Fachverbände am 4.2.2010 in Berlin.

Sie finden diese hier...

Mutter-Kind-Kur: 60 Jahre Müttergenesungswerk

„Es liegt an den Müttern, die die Seele der Familie sind. Aber wer fragt danach, wie die Mütter es noch schaffen?

Das Müttergenesungswerk fragt nach ihnen“, sagte Elly Heuss-Knapp vor 60 Jahren. Gerade auch Mütter mit behinderten Kindern brauchen Auszeiten, um neue Kraft zu tanken.

Einen Wegweiser mit den Einrichtungen für Mutter-Kind-Kuren finden Sie hier...

Was Familien mit behinderten Kindern, Jugendlichen und Erwachsenen brauchen

Familien mit behinderten Angehörigen benötigen in besonderem Maße gesellschaftliche Solidarität, Wertschätzung und Verständnis für ihre besondere Situation.

Die UN-Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderungen greift dies auf und ruft dazu auf, die Familien und ihre Bedürfnisse in den Blick zu nehmen. Gemeinsam mit der Akademie der Diözese Rottenburg-Stuttgart organisiert der Landesverband eine Fachtagung am 21. September 2010 in Stuttgart. Die Tagung wird unterstützt durch das Ministerium für Arbeit und Sozialordnung, Familie und Senioren aus Mitteln des Landes Baden-Württemberg. Anmeldeschluss ist der 11.09.2010.

Programm und Anmeldeformular finden Sie zum download hier..

UN-Konvention: Monitoring – Rolle, Aufgabe und Funktion

Die Monitoringstelle zur UN-Konvention hat die erste Ausgabe ihrer neuen Publikations-Reihe „Positionen“ veröffentlicht.

Erläutert wird darin der Begriff „Monitoring“, die Aufgaben und Handlungsweise der beim Institut für Menschenrechte eingerichteten nationalen Monitoringstelle: „Monitoring – unverzichtbarer Beitrag zur staatl. Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention“ – das gibt es hier auch in „leichter“ Sprache...

Elterntipp: Merkblatt zur Bildungskonferenz

Die Umsetzung des Artikel 24 der UN-Konvention und die damit verbundenen Überlegungen zu einem Mehr an gemeinsamem Unterricht von Kindern mit und ohne Behinderung hat das Kultusministerium veranlasst, künftig sog. Bildungswegekonferenzen einzuführen. Dort sollen unter der Federführung des Staatl. Schulamtes gemeinsam mit den Eltern der geeignete Lernort für ein Kind mit Behinderung festgelegt werden. Viele Eltern haben in den letzten Wochen nachgefragt, auf was es bei den Bildungskonferenzen ankomme.

Der Landesverband hat daher – relativ kurzfristig – ein Merkblatt mit zehn Tipps für Eltern zusammengestellt. Das Merkblatt ist sicher noch nicht vollständig. Der LV ist auf Rückmeldungen angewiesen, sammelt diese und entwickelt die Elterntipps weiter. Dafür bittet er um Ihre Mithilfe.

Das Merkblatt finden Sie unter hier...

Jahresrückblick 2009 des Landesverbandes

Der Jahresrückblick 2009 des Landesverbandes für Körper- und Mehrfachbehinderte BW e.V. trägt den Titel „Gemeinsam stark mit Behinderung. Die Zukunft sind wir!“. Er gibt Einblicke in die vielfältige Arbeit unseres Landesverbandes. Neugierig geworden?

Sie finden den Jahresrückblick hier... (.pdf)

gemeinsamer Unterricht von Kindern mit und ohne Behinderung

Der baden-württembergische Landtag berät über den gemeinsamen Unterricht von Kindern mit und ohne Behinderung:

Am 9. Juni haben sich die Landtagsabgeordneten ausführlich mit dem Thema „Gemeinsamer Unterricht) befasst. Die Fraktionen von SPD und GRÜNE hatten verschiedene Anträge dazu gestellt. Das Plenarprotokoll 14/95 wird in Kürze auf der Homepage des Landtags eingestellt.

Die Anträge im Einzelnen: hier weiter lesen...

Aktionstag auf Heidelberger Bismarckplatz: Haltestelle soll jetzt barrierefrei werden

Aus Anlass des Europäischen Protesttages von Menschen mit Behinderungen trafen sich am 5. Mai auf dem Bismarckplatz Mobilitätseingeschränkte und viele Unterstützer, um sich für einen barrierefreien Bismarckplatz einzusetzen. Veranstaltet wurde der Aktionstag vom Behindertenbeirat und dem AK Barrierefrei Heidelberg, unterstützt von der AG Barrierefreiheit Mannheim.

Neben einem Informationsstand mit wichtigen Materialien und Informationsbroschüren wurde Passanten die Möglichkeit geboten, sich selbst in einen Rollstuhl zu setzen, um die Schwierigkeiten der Fortbewegung und eines Haltestelleneinstiegs hautnah miterleben zu können. Zahlreiche Gäste ließen es sich auch nicht nehmen, mit einer Blindenmaske versehen den Bismarckplatz mit seinen zahlreichen Stolperfallen zu überqueren. StudentInnen der PH Heidelberg begleiteten die Probanden auf ihren Touren, um evtl. Unfällen vorzubeugen.

Seit langer Zeit steht die Forderung nach einem barrierefreien Bismarckplatz auf der agenda der Heidelberger Behindertenverbände. Jetzt hat sich gezeigt, dass die Bemühungen von Erfolg gekrönt sein werden: Seitens der Stadt Heidelberg gibt es die Zusage, dass die Haltestelle Bismarckplatz – zunächst in Form eines Provisoriums – rollstuhlgerecht gestaltet werden soll. Ein Anfang ist gemacht.

KfW fördert barrierefreies Wohnen

Finanztipp: Staatliche KfW-Bank fördert altersgerechten (barrierefreien) Umbau von Wohnungen

Seit Mai 2010 gibt die staatliche Förderbank KfW erneut einen Zuschuss für den Abbau baulicher Barrieren. Damit sollen vor allem ältere Menschen möglichst lange in ihren eigenen vier Wänden unabhängig leben können. Davon können auch Familien mit behinderten Kindern profitieren.

Ab einer Investitionssumme von 6.000 Euro kann die KfW-Bank einen Zuschuss von 5 Prozent der Investitionskosten pro Haus oder Wohnung bewilligen, max. 2.500 Euro. Anträge können sowohl Eigentümer, Vermieter als auch Mieter stellen. Entscheidend ist, dass der Antrag vor Beginn der Maßnahme gestellt ist. Alternativ zum Zuschuss gibt es auch vergünstigte Darlehen.

Mehr dazu finden Sie hier...

konduktive Förderung (PETÖ) kann Eingliederungshilfe sein

Nach einer Entscheidung des Bundessozialgerichts (BSG) vom 29.9.2009 (Az: B 8 SO 19/08 R) kann die Konduktive Förderung nach Petö eine im Einzelfall für Menschen mit Behinderungen geeignete und erforderliche Maßnahme der Eingliederungshilfe und damit von den Sozialhilfeträgern zu finanzieren sein.

Der Leitsatz lautet: „Die Petö-Therapie ist als sozialhilferechtliche Eingliederungshilfe zur Teilhabe am Leben in der Gemeinschaft nicht deshalb ausgeschlossen, weil sie als Heilmittel in der gesetzlichen Krankenversicherung nicht verordnet werden darf.“

Das Urteil finden Sie hier... hier weiter lesen...

Ratgeber „Vererben zugunsten behinderter Menschen“

Der Bundesverband für körper- und mehrfachbehinderte Menschen (bvkm) hat seinen Rechtsratgeber „Vererben zugunsten behinderter Menschen“ aktualisiert. Ausführlich wird in der Broschüre erläutert, welche erb- und sozialhilferechtlichen Aspekte bei der Gestaltung eines sogenannten Behindertentestaments zu berücksichtigen sind.

Ein solches Testament gibt Eltern die Möglichkeit, ihr behindertes Kind wirksam und zu seinem Nutzen erben zu lassen. Denn das Kind erhält auf diese Weise finanzielle Mittel aus der Erbschaft, mit denen es z.B. medizinische Leistungen bezahlen oder sich an seinem Geburtstag Wünsche erfüllen kann.

Den Ratgeber gibt hier es kostenlos als Download.

Neue Heimmitwirkungsverordnung Baden-Württemberg in kraft

Mit der am 20. April 2010 veröffentlichten Landesheimmitwirkungsverordnung hat das Sozialministerium die Interessensvertretung der Heimbewohner neu geregelt. Heimbeiräte wirken beispielsweise mit bei Fragen der Unterkunft, Betreuung, Verpflegung, Maßnahmen zur Förderung einer angemessenen Qualität sowie bei der Durchführung von Veranstaltungen. Im Mittelpunkt stehen die Selbstständigkeit und die Selbstbestimmung. In Einrichtungen der Behindertenhilfe soll neben dem Heimbeirat ein Angehörigen- und Betreuerbeirat den Heimbeirat beratend unterstützen.

Den Wortlaut der Verordnung finden Sie unter hier...

Live-Chat am 29.4.2010 mit der Kultusministerin

Fast eine Woche lang konnten Bürgerinnen und Bürger Fragen zum gemeinsamen Unterricht von Kindern mit und ohne Behinderung stellen. Auf diese Weise wurden 92 Fragen gesammelt. 1.800 Stimmen wurden gezählt bei der Bewertung der beliebtesten Frage. Beim einstündigen Live-Chat am 29.4. hat Kultusministerin Schick rund 40 Fragen beantwortet.

Die Fragen und Antworten können hier nachgelesen werden...

Mit denken nicht ausgrenzen! Kinder und Jugendliche mit Behinderung und ihre Familien

Die Liga der Freien Wohlfahrtspflege Baden-Württemberg lädt zusammen mit den Kommunalen Spitzenverbänden zu einer Fachtagung am 23. Juni 2010 in Pforzheim für Leistungserbringer und Leistungsträger der Eingliederungshilfe und der Jugendhilfe, weitere interessierte Fachkräfte aus Schulen, Kindertageseinrichtungen, Gesundheitsämtern etc. und Eltern ein. Dabei spielt u.a. die Klärung der Schnittstelle von Jugendhilfe und Eingliederungshilfe eine Rolle, aber auch die durch die im letzten Jahr ratifizierte Un-Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderung aufgegebene Zielsetzung der Inklusion, welche sich nicht zuletzt auf den Bereich der vorschulischen und schulischen Bildung bezieht. Kinder und Jugendliche mit Behinderung und ihre Familien sollen nicht ausgegrenzt, sondern bei der Gestaltung von Angeboten für alle Familien, Kinder und Jugendliche mitgedacht und berücksichtigt werden.

Das Anschreiben finden Sie hier... (.pdf)


Landesverband fordert verbesserten Kinderschutz für behinderte Kinder

Vor 18 Jahren, am 5. April 1992, trat in Deutschland die UN-Kinderrechtskonvention in kraft. Zum Jahrestag fordert der Landesverband für Körper- und Mehrfachbehinderte deutliche Verbesserungen und einen effektiven Kinderschutz für Kinder mit und ohne Behinderung. Das Kinder- und Jugendhilfegesetz schreibt zwar ein verbindliches Verfahren zum Schutz des Kindeswohls vor – doch dieses greift nicht bei Frühförderstellen und Schulkindergärten. Die Gesetzeslücke ist zu schließen, so der Landesverband, und fordert die Einbeziehung des Schutzes behinderter Kinder in einem Bundeskinderschutzgesetz sowie mehr Information und Vernetzung der einzelnen Akteure.

Mehr dazu hier...

Rheinland-Pfalz hat bereits Aktionsplan zur Umsetzung der UN-Konvention für Menschen mit Behinderungen vorgestellt

Pünktlich zum 1. Jahrestag des Inkrafttretens der UN-Konvention für Menschen mit Behinderungen hat unser westlicher Nachbar, das Land Rheinland-Pfalz bereits einen Aktionsplan zur Umsetzung vorgestellt. Bei der Umsetzung sind neben der Landesregierung alle gesellschaftlichen Gruppen aufgerufen, aktiv zu werden.

Den Aktionsplan und weitere Informationen finden Sie hier...

Informations- und Dienstleistungsportal der Reha Südwest

Mut-tut-gut.com verbindet Wissenswertes mit Unterhaltsamem rund um den Alltag von Menschen mit und ohne Behinderung. Neben aktuellen Meldungen bietet das Portal u.a. ein Forum zum Austausch über alle Lebensbereiche, ein Adressverzeichnis der Aktion Mensch, einen Galeriebereich mit sehenswerten Ausstellungen sowie einen Stellengesuchemarkt für Menschen mit Handicap. Es finden sich Infos zu Dienstleistungen wie Frühförderung. Schulbegleitung, Pflege- und Assistenzdienste sowie Begleitetes Wohnen und Freizeit. Unter der Rubrik „Mutmacher – Geschichten die Mut machen“ werden persönliche Geschichten und Begebenheiten veröffentlicht, die Ansporn für andere sein können. Neugierig geworden?

Dann schauen Sie rein unter: www.mut-tut-gut.com und machen Sie mit!

Die Redaktion freut sich über Beiträge und Anregungen an: info@dlakomy.de.

Mit dem Rollstuhl barrierefrei unterwegs in Mannheim

In Erstauflage veröffentlichte die AG Barrierefreiheit den kleinen Wegweiser „Mit dem Rollstuhl barrierefrei unterwegs in Mannheim“.

Er soll speziell Rollstuhlfahrern und mobilitätseingeschränkten Touristen ein paar wichtige Tipps geben, welche Einrichtungen für sie ohne Hindernisse erreichbar und nutzbar sind. Er enthält u.a. Hinweise auf Freizeit- und Kultureinrichtungen, Öffentlichen Personennahverkehr, Bürgerdienste, Übernachtungsmöglichkeiten und barrierefreie Toiletten. Nicht aufgenommen wurden Einrichtungen, die das Kriterium der Barrierefreiheit nicht erfüllen, also die ohne fremde Hilfe nicht stufenlos erreichbar sind. Verzeichnet sind darüber hinaus nur Gaststätten oder Veranstaltungsräumlichkeiten, die neben der barrierefreien Zugänglichkeit zusätzlich eine Behindertentoilette aufweisen, bei Hotels war die zusätzliche Voraussetzung mindestens ein rollstuhlgerechtes Zimmer.

Einzelexemplare können bestellt werden per Mail an info@barrrierefrei-mannheim.de oder telef. Unter 0621 / 33 67 499. Den Wegweiser gibt es auch als Dateidownload...

Frei geschaltet

Seit 1. April 2010 hat das Kompetenzzentrum Persönliches Budget des Paritätischen die neue Internetplattform www.budgetaktiv.de frei geschaltet.

Sie bietet u.a. Budgetnehmern, Beratungsstellen, Leistungsträgern und Leistungserbringern die Möglichkeit, sich zu vernetzen, sich auszutauschen und gegenseitig über wichtige Entwicklungen im Bereich des Persönlichen Budgets zu informieren. Interessierte können sich als Nutzer registrieren lassen und die verschiedenen Möglichkeiten der Internetplattform nutzen. Die Internetplattform lebt selbstverständlich vor allem durch die Aktivitäten der Nutzer.

Linktipp: Verordnete Leistungen

Die Kassenärztliche Bundesvereinigung veröffentlicht auf ihrem Internetportal www.verordnete-leistungen.de sämtliche Informationen zu Heil- und Hilfsmitteln, Rehabilitation und Soziotherapie, die unter die Leistungspflicht der gesetzlichen Krankenkasse fallen. Auf der Internetseite finden Sie ferner die entsprechenden Rechtsgrundlagen, Richtlinien und sogar die Verordnungsvordrucke.

Barrierefreier Zugang für pflegebedürftige Kinder

Barrierefreier Zugang für pflegebedürftige Kinder als Maßnahme zur Verbesserung des individuellen Wohnumfeldes (Urteil vom 17.07.2008, B 3 P 12/07 R)

Der Bau einer Rollstuhlrampe in den Garten kann bei Kindern und Jugendlichen eine Maßnahme zur Verbesserung des individuellen Wohnumfeldes nach § 40 Abs. 4 SGB XI sein. Dies hat das Bundessozialgericht entschieden.

Das Interesse von Pflegebedürftigen im Kinder- und Jugendlichenalter am Aufenthalt und an der Bewegung im Freien auch im eigenen Garten ist höher zu bewerten als bei Erwachsenen. Bei Kindern und Jugendlichen sei ein von der Rechtsordnung in besonderer Weise geschütztes elementares Bedürfnis nach Eingliederung in die übliche Lebensgestaltung Gleichaltriger als Bestandteil ihres sozialen Lernprozesses anzuerkennen. Dabei sei neben dem besonderen Schutzbedürfnis von Kindern und Jugendlichen auch zu berücksichtigen, dass der Zugang zu wohnbereichsnahen Plätzen zum Aufenthalt und zum Spielen im Freien und zur Begegnung mit anderen Kindern /Jugendlichen selbst für Mehrfamilienhäuser nicht unüblich sei und eine entsprechende Ausstattung – etwa der hauseigene Garten oder Spielplatz für die gesamte Hausgemeinschaft – nicht als eine das Maß des Üblichen überschreitende Gestaltung anzusehen sei. Davon könne nur dann eine Ausnahme gemacht werden, wenn in der unmittelbaren Wohnumgebung des Pflegebedürftigen nahe gelegene Plätze zum Spielen und zur Begegnung mit anderen Kindern und Jugendlichen vorhanden seien und diese so genutzt werden können, dass ein Bedürfnis für die zusätzliche Anlage eines barrierefreien Zugangs zum hauseigenen Garten nicht bestehe. Das Bundessozialgericht hat im vorliegenden Fall die Rampe aus anderen Gründen abgelehnt. Dennoch bleibt die Feststellung, dass der Bau einer Rampe eine förderfähige Maßnahme der Pflegeversicherung sein kann.

Das Urteil finden Sie hier...

Steuern und behinderungsbedingte Umbaukosten

Behinderungsbedingte Umbaukosten können außergewöhnliche Belastungen sein (Urteil vom 22.10.2009, VI R 7/09)

Viele Mitgliedsfamilien mit körperbehinderten Angehörigen kennen das Problem. Aufgrund der Körperbehinderung werden Umbauten an der Wohnung oder im Haus fällig (z.B. barrierefreie Dusche, Aufzug) und das Finanzamt erkennt den Aufwand nicht als außergewöhnliche Belastung an, da die geschaffenen Einrichtungen auch von den nicht behinderten Familienangehörigen mitgenutzt werden können und somit einen Gegenwert darstelle, der zugleich auch noch den Wert der Immobilie erhöhe. Der Bundesfinanzhof (BFH) hat nun höchstrichterlich entschieden.

Der Leitsatz lautet: „Aufwendungen für den behindertengerechten Umbau eines Hauses können als außergewöhnliche Belastungen abziehbar sein, wenn sie so stark unter dem Gebot der sich aus der Situation ergebenden Zwangsläufigkeit stehen, dass die etwaige Erlangung eines Gegenwertes in Anbetracht der Gesamtumstände des Einzelfalls in den Hintergrund tritt.“ Das Urteil hat eine gewisse Präzedenzwirkung. In der Praxis kommt es jetzt darauf an, etwaige Ansprüche gegenüber dem Finanzamt umfassend zu begründen und ggf. zusätzlich durch Gutachten zu belegen.

Das Urteil finden Sie hier...

Landesbauordnung Baden-Württemberg (LBO)

Seit 1. März 2010 gilt die neue Landesbauordnung.

Unter anderem entfällt die sog. Aufzugspflicht für Gebäude mit Aufenthaltsräumen, deren Fußboden weniger als 12,5 cm über der Eingangsebene liegt, soweit Geschosse nach § 39 Abs. 1 oder 2 stufenlos erreichbar sein müssen. Dies bedeutet allerdings nicht, dass öffentliche Gebäude ab sofort nicht mehr barrierefrei zugänglich und nutzbar sein müssen. Allerdings kann im Einzelfall die stufenlose Zugänglichkeit auch über Rampen erfolgen.

Mehr Infos zum barrierefreien Bauen gibt es hier...

Der gesamte Wortlaut der neuen Landesbauordnung (sowie die aktuellen Verordnungen dazu) ist hier nachzulesen...

Neufassung der Heimverträge nach dem Wohn- u. Betreuungsvertragsgesetz

Erfahrungen bei Mitwirkung von Angehörigenvertretungen in ihren Einrichtungen

Die detaillierte Auseinandersetzung mit den einzelnen Paragraphen des Heimvertrags durch die Angehörigenvertretung (AV) erbringt ein wesentlich besseres Ergebnis für eine Einrichtung als die bloße Übernahme eines Entwurfs (Diakonie). Mehrere Aussprachen in der AV und Aussprachen mit Vertretern der Einrichtung führen zu einem weitestgehend passgenauen Wortlaut. Vom Gesetz vorgeschriebene Einzelheiten können in einem allgemein gültigen Teil, und individuell zu regelnde Belange auf verschiedenen, selbst zu entwerfenden Formblättern festgehalten werden. (Erfahrungen aus 2006)
Dr. Uwe Reiff (AB), Mariaberg e.V.

Bei der Gemeindediakonie Mannheim konnte die Angehörigenvertretung für die Wohnheime aktuell mit der Bereichsleitung Wohnen vereinbaren, dass die Texte für die neuen Heimverträge basierend auf dem Wohn- und Betreuungsvertragsgesetz gemeinsam besprochen und verabschiedet werden.
(Quelle: W. Müller, Sprecher der Angehörigenvertretung der Wohnheime)

Wohn- und Betreuungsvertragsgesetz (WBVG)

(in Kraft ab 01.10.2009)

Das WBVG stärkt die Rechte der Bewohner/innen von Wohnheimen deutlich; es gilt auch für Betreutes Wohnen. Alle (Heim-)Verträge müssen bis zum 01.05.2010 angepasst werden.

In „vorvertraglichen Informationen“ muss die Einrichtung das Leistungsangebot detaillieren. Abhängig vom dort beschriebenen Leistungskonzept kann eine Vertragsanpassung bei Änderung des Pflege- oder Betreuungsbedarfs ausgeschlossen werden.
(Quelle: Ross, Das neue Wohn- und Betreuungsvertragsgesetz, Lebenshilfe-Ratgeber ISBN 978-3-88617-533-8)

Keine Altersgrenze in Tagesförderstätten

Da bei der Beschäftigung in den Förderstätten die Teilhabe am Leben in der Gemeinschaft und nicht die Eingliederung in das Arbeitsleben im Vordergrund steht, besteht hier keine Altersbegrenzung auf die Vollendung des 65. Lebensjahres.
(Az: S 55 SO 263/05 / Urteil des SG Hamburg vom 21.04.2009)

Unterstützung in Förderstätten

Mit Verweis auf § 136 SGB IV, Abs. 3 wird der Anspruch auf eine Betreuung in einer der Werkstatt angeschlossenen Förderstätte festgestellt, da demgegenüber tagesstrukturierende Angebote stationärer Wohneinrichtungen keine identische Leistung darstellen (Az: 11 K 2483/04 / Urteil des Verwaltungsgerichts Potsdam vom 18.07.2008).

(Quelle: BeBaktuell Nr. 07/2009, Rechtsdienst der Lebenshilfe Nr. 2/09)

Erbrechtsreform und Behindertentestament

Im „Behindertentestament“ ist es nun möglich, den behinderten Angehörigen als Vorerben auch in Höhe seines Pflichtteils einzusetzen, ohne dass die mit dem Vorerbe verbundenen Verfügungsbeschränkungen entfallen (Der gesetzliche (Mindest-) Erbteil musste bisher überschritten werden.)

Die 10-Jahresfrist für Pflichtteilsergänzungsansprüche wird durch eine gleitende Ausschlussfrist ersetzt.
(beschlossen 02.07.2009, Quelle: Rechtsdienst der Lebenshilfe Nr. 4/09 Dez. 2009)

Neubau der Martinsschule in Ladenburg

Ende Februar wurde der Neubau der Martinsschule in Ladenburg offiziell eingeweiht.

Der Landrat des RNK, Dr. Jürgen Schütz, bezeichnete dieses Ereignis gar als „einen der schönsten Tage der 24-jährigen Amtszeit“. Insgesamt gilt der Neubau – konzeptionell und architektonisch – nun als „modernste Sonderschule im Land“. Der SWR berichtete in den Landesnachrichten darüber.

Das Video ist hier abrufbar...

Rentenversicherung für Pflegepersonen

Der Sozialverband VdK führt derzeit ein Musterstreitverfahren wegen der Rentenansprüche für Pflegepersonen. Am 5. Mai wird eine Entscheidung des Bundessozialgerichtes erwartet. In einem bereits erfolgten, vom VdK erstrittenen Urteil des Landessozialgerichtes Rheinland-Pfalz (LSG) ging es um die Feststellung der Rentenversicherungspflicht einer nicht erwerbstätigen Pflegeperson. Das LSG legt einen ganzheitlichen Pflegebegriff zu Grunde, der die zu berücksichtigenden Pflegezeiten und die daraus erwachsenden Rentenansprüche neu definiert. Z.B. müssten nach diesem Urteil auch der Aufwand für familiäre Pflege und Betreuung sowie die kommunikativen Bedürfnisse des Pflegebedürftigen berücksichtigt werden, was bisher NICHT von der Pflegeversicherung übernommen wird. Bisher werden lediglich Zeiten der Grundpflege und der hauswirtschaftlichen Hilfe berücksichtigt.

Um Nachteile – bei einem erfolgreichen BSG-Urteil – zu vermeiden, empfiehlt der VdK die Einlegung eines Widerspruchs bei dem betreffenden Rentenversicherungsträger. Welche Pflegepersonen dies tun sollten, steht im Anhang (2010.02.23 vdk RV-für-Pflegepersonen.doc) auf Seite 1 Punkt 1 unten und auf Seite 2 Punkt 2. Der VdK stellt nicht nur mehrere Muster für Anträge zur Verfügung, sondern auch ein Pflegetagebuch aus dem man ermitteln kann, ob man die Voraussetzungen für die Mindestpflegezeiten erfüllt.

Diese Materialien stehen im Internet hier zur Verfügung.

Kosten zur Wahrnehmung des Umgangsrechts, Nachhilfeunterricht

Auch Kosten zur Wahrnehmung des Umgangsrechts, Nachhilfeunterricht und sonstige nicht näher definierte Leistungen können unter die Härteklausel fallen, wie die BA mitgeteilt hat. Rechtsanwälte und Betroffenenverbände empfehlen die Geltendmachung weiterer, über die Härtefallliste der BA hinausgehenden Ansprüche.

Eine kurze Zusammenstellung kann hier angefordert werden

Nicht verschreibungspflichtige Arznei-/Heilmittel

Bei bestimmten besonderen – auch chronischen – Erkrankungen werden laufend Arznei- bzw. Heilmittel zur Gesundheitspflege benötigt, die oft nicht verschreibungspflichtig sind (z.B. Hautpflegeprodukte bei Neurodermitis, Hygieneartikel bei ausgebrochener HIV-Infektion); die Kosten werden daher nicht von den Krankenkassen übernommen. Der in der Regelleistung enthaltene Anteil für die Gesundheitspflege deckt die durchschnittlichen Kosten ab. Der Sonderbedarf ist hier im eng begrenzten Ausnahmefall in Höhe des nachgewiesenen krankheitsbedingten Bedarfs an Arznei-/Heilmitteln zu gewähren.

Zu der Frage, ob der Bedarf unabweisbar ist, genügt in der Regel ein Nachweis durch den behandelnden Arzt. In Zweifelsfällen ist der Ärztliche Dienst der Agentur für Arbeit oder das Gesundheitsamt einzuschalten.

Putz-/Haushaltshilfe für Rollstuhlfahrer

Nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 9.2.2010, in dem die Regelsätze (das „sog. Existenzminimum“) für verfassungswidrig erklärt wurden, ist es ab sofort möglich, durch einen formlosen Antrag an die ARGEN bzw. kommunalen Leistungsträger sog. Atypische Bedarfe (d.h. ein Bedarf, der nicht von der Regelleistung gedeckt ist, sofern dieser 1. unabweisbar und 2. laufend – also nicht nur einmalig ist), geltend zu machen. Darunter fallen nach einer Härtefallliste, die von der Bundesagentur für Arbeit (BA) in Zusammenarbeit mit dem Arbeitsministerium (BMAS) herausgegeben wurde, auch bestimmte Leistungsansprüche für behinderte und chronisch kranke Menschen.

Zitiert nach der Härtefallliste der BA:

Putz-/Haushaltshilfe für Rollstuhlfahrer

Rollstuhlfahrer können aufgrund der eingeschränkten Bewegungsfreiheit gewisse Tätigkeiten im Haushalt nicht ohne fremde Hilfe erledigen. Soweit ihnen keine anderweitige Unterstützung, z.B. durch Angehörige, zur Verfügung steht, besteht zur Sicherung eines menschenwürdigen Daseins ein laufender Bedarf an einer Haushalts- bzw. Putzhilfe, der als Sonderbedarf in erforderlichem Umfang zu übernehmen ist.


Freifahrt in Bus und Bahn

Zum Thema „Ohne Freifahrt in Bus und Bahn bleiben Menschen mit besonders schweren Behinderungen außen vor“:

Zwischenergebnis vom 22. Dezember 2009: Für die Haushaltsjahre 2010 und 2011 sind keine Kürzungen vorgesehen! Der Protest hat sich gelohnt – der Landesverband bleibt weiter dran!

Änderung des Landesheimgesetzes Baden-Württemberg / Heimmitwirkungsverordnung

Seit Herbst 2009 gilt das Wohn- und Betreuungsvertragsgesetz des Bundes, das Vorgaben für heimvertragliche Regelungen beinhaltet. Da das Landesheimgesetz Baden-Württemberg ebenfalls heimvertragliche Regelungen enthält, hat die Landesregierung beschlossen, diese aufzuheben und so eine eindeutige Rechtslage herzustellen. Rückwirkend gelten nun auch die Regelungen des Wohn- und Betreuungsvertragsgesetzes für alle Heime im Land. Das offizielle Anhörungsverfahren zum Gesetzentwurf zur Änderung des Landesheimgesetzes ist abgeschlossen.

Parallel dazu hat das Ministerium für Arbeit und Soziales Baden-Württemberg einen Entwurf einer Heimmitwirkungsverordnung in das Anhörungsverfahren gegeben.

Die Stellungnahme des Landesverbandes zur Änderung des Landesheimgesetzes und zur Heimmitwirkungsverordnung finden Sie hier...

Mehr Flugsicherheit durch Körperscanner?

Durch den Terroranschlag in Detroit wurde die Diskussion um die Einführung von Körperscannern („Nacktscannern“) an Flughäfen zur Erhöhung der Flugsicherheit neu entfacht.

Der Landesverband hat die Sorge einiger Mitglieder aufgegriffen, dadurch möglicherweise durch ihre Behinderung zusätzlich diskriminiert zu werden. Während in den Medien über den Eingriff ins Persönlichkeitsrecht berichtet wird, der sich dadurch ergibt, dass die Fluggäste nackt dargestellt werden, wird über die Abbildung von Inkontinenzhilfen (z.B. Urinbeutel), künstliche Darmausgang oder Prothesen aller Art nicht berichtet. Um rechtzeitig vor einer möglichen Einführung solcher Geräte diese Sorgen ausräumen zu können, haben wir bei der Landesregierung nachgefragt. Wir werden über das Ergebnis berichten, sobald die Antwort der Landesregierung vorliegt

Ratgeber „Mein Kind ist behindert – diese Hilfen gibt es“ aktualisiert

Mit dem Jahreswechsel 2009/2010 sind einige Änderungen in kraft getreten. Der Landesverband hat daher den Ratgeber aktualisiert.

Sie finden ihn im Internet hier...

Familienpass Baden-Württemberg – Gutscheine 2010

Familien, die ihren ständigen Wohnsitz in Baden-Württemberg haben und mindestens ein kindergeldberechtigtes schwer behindertes Kind (Schwerbehindertenausweis mit mind. GdB 50) haben Anspruch auf den Landesfamilienpass. Damit können Sie mehr als 140 Einrichtungen im Land kostenfrei oder ermäßigt besuchen. Den Landesfamilienpass erhalten Sie im Rathaus Ihrer Wohnortgemeinde.

Mehr Informationen dazu finden Sie hier...

Unterhaltsbeiträge für volljährige behinderte Kinder in betreuten Wohnformen steigen

Durch das Wachstumsbeschleunigungsgesetz erhöht sich das Kindergeld um 12,2 Prozent. Da die Unterhaltsbeiträge von Eltern volljähriger behinderter Kinder gekoppelt sind mit der Höhe des Kindergeldes, steigen die Unterhaltsbeiträge prozentual um die Erhöhung des Kindergeldes. Eltern müssen daher für Leistungen der Eingliederungshilfe bzw. der Hilfe für Pflege einen monatlichen Unterhaltsbeitrag von 31,07 Euro (bislang 27,69 Euro) zahlen. Der Unterhaltsbeitrag für Leistungen zum Lebensunterhalt steigt auf monatlich 23,30 Euro (bislang 21,30 Euro).

Nach den Sozialhilferichtlinien Baden-Württemberg beschränken die Stadt- und Landkreise die Unterhaltsleistungen auf den auf die Eingliederungshilfe bzw. Hilfe zur Pflege entfallenden Anteil.

Mehr Leistungen aus der Pflegeversicherung

Bereits mit der Pflegereform 2008 wurden die Erhöhungen ab 2010 beschlossen. Wer zu Hause lebt und seine Pflege selbst organisiert, erhält ab sofort Pflegegeld in Höhe von monatlich 225 Euro (Pflegestufe I), 430 Euro (Pflegestufe II) bzw. 685 Euro (Pflegestufe III). Wer zuhause die sog. Sachleistung in Anspruch nimmt, erhält monatlich 440 Euro (Pflegestufe I), 1.040 Euro (Pflegestufe II) bzw. 1.510 Euro (Pflegestufe III). Diese Beträge gelten auch für die teilstationäre Tages- bzw. Nachtpflege.

Erhöht werden jeweils auch die Leistungen der Verhinderungspflege bzw. der Kurzzeitpflege für bis zu vier Wochen bzw. bis zu 1.510 Euro jährlich (unabhängig von der Pflegestufe).

Bei vollstationärer Pflege in einem Pflegeheim erhöht sich nur der Anspruch in Pflegestufe III auf 1.510 Euro monatlich, in Härtefällen auf 1.825 Euro.

Kindergeld und Kinderfreibetrag steigen

Das Kindergeld steigt um 20 Euro pro Kind und Monat. Für das erste und zweite Kind gibt es nun 184 Euro, für das dritte 190 Euro und ab dem vierten Kind 215 Euro. Eltern, die Grundsicherung (Hartz IV) erhalten, profitieren nicht von der Erhöhung, da das Kindergeld auf die Grundsicherung angerechnet wird.
Der jährliche Kinderfreibetrag beträgt nun 8.004 Euro je Kind.

Argumentationshilfe „Grundsicherung und Kindergeld“

Die Eltern von behinderten Kindern, die Leistungen der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung beziehen, müssen aufgrund eines Urteils des Bundesfinanzhof (BFH) vom Dezember 2008 befürchten, dass das eigentlich ihnen zustehende Kindergeld an das Sozialamt abgezweigt wird. Die „Argumentationshilfe gegen die Abzweigung des Kindergeldes“ des Bundesverbandes für körper- und mehrfachbehinderte Menschen (bvkm) zeigt, wie sich Eltern hiergegen zur Wehr setzen können. Die aktuelle Version der Argumentationshilfe des bvkm ist hier zu finden:

Argumentationshilfe (.pdf-Download)

Unsere Freude der Woche

Einstimmig hat der Gemeinderat der Stadt Mannheim – auf Antrag der Fraktionen von CDU und Bündnis 90/Die Grünen – die „Erklärung von Barcelona“ am 13.10.09 unterschrieben. Die Stadt verpflichtet sich, Barrieren für die Teilhabe behinderter Menschen abzubauen und konkrete Schritte – noch mehr – Teilhabe behinderter Menschen zu gehen. Konkret vereinbart ist ein Kongress im Herbst 2010 zum Leitthema „Mannheim – behindertenfreundliche Stadt“. Wir meinen, ein richtiger Schritt in die richtige Richtung, den auch andere Gemeinden gehen sollten. Die Beschlussvorlage des Gemeinderates finden Sie hier...

Schule Finnland: Besuchen alle Kinder mit Behinderung die allgemeine Schule?

„Keiner darf zurückbleiben“ lautet das Motto des finnischen Schulsystems. Im Juni hatte Jutta Pagel-Steidl (Geschäftsführerin des Landesverbandes) die Gelegenheit, sich in Lahti, einer Stadt mit rund 100.000 Einwohnern und rund 120 km nördlich der Hauptstadt Helsinki gelegen, zu informieren. Sie sprach mit Marjaana Suosalmi, Direktorin des Lahti Rehabilitation Centre über die Umsetzung des Rechts auf Bildung, über inklusiven Unterricht und Sonderschule. Hören Sie das Interview (deutsch-englisch) hier...

Kostenloser Ratgeber „ABC Mobilität“

Der Bundesverband Selbsthilfe Körperbehinderter hat sich dem Thema Behinderung und Mobilität angenommen und eine alphabetisch aufgebaute 90-seitige Broschüre veröffentlicht. Sämtliche für Mobilitätseingeschränkte wichtigen Punkte (z.B. Autobahnservice, Bus und Bahn, Schiff und Flugzeug, Schwerbehindertenausweis) bis hin zu der Frage, wie man geeignete Hilfsmittel findet und wer diese bezahlt, werden angesprochen. Für Themen, die nicht ausführlich behandelt werden können, wird auf weitergehende Informationen mit jeweiliger Adresse hingewiesen.

Der kostenlose Ratgeber ist gegen Einsendung eines mit 85 Cent frankierten und adressierten DIN A 5-Umschlages beim BSK e.V., „ABC Mobilität“, Postfach 20, 74236 Krautheim erhältlich.

www.behindert-mich-nicht.de

Das Diakonische Werk Schleswig-Holstein hat im vergangenen Jahr das Internet-Portal www.behinder-mich-nicht.de gestartet. Das Portal ist ein Informations- und Diskussionsforum für Menschen mit Behinderung und alle, die mit diesem Thema beruflich, in der Familie oder wie auch immer befasst sind.

Eltern behinderter Kinder bangen um Kindergeld

Sozialämter ändern aufgrund neuer Rechtsprechung ihre Verwaltungspraxis:

Mit großer Sorge beobachtet der Bundesverband für körper- und mehrfachbehinderte Menschen e.V. eine neue Verwaltungspraxis der Sozialämter bei der Bewilligung von Leistungen der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung. Diese Sozialhilfeleistung wird u.a. volljährigen Menschen mit Behinderung gezahlt, die voll erwerbsgemindert sind. In aktuellen Bewilligungsbescheiden wird Leistungsberechtigten, die im Haushalt ihrer Eltern leben, neuerdings mitgeteilt, dass das Sozialamt bei der Familienkasse die Abzweigung des Kindergeldes beantragt hat.

Hintergrund dieser Vorgehensweise ist eine Entscheidung des Bundesfinanzhofs vom 17.12.2008 (Az: III R 6/07). Danach darf das eigentlich den Eltern zustehende Kindergeld an den Sozialleistungsträger abgezweigt und damit letztlich an diesen ausgezahlt werden, wenn der Kindergeldberechtigte nicht zum Unterhalt seines volljährigen behinderten Kindes verpflichtet ist, weil es Grundsicherungsleistungen erhält. Eltern behinderter Kinder müssen aufgrund dieser Rechtsprechung darum bangen, dass sie das Kindergeld behalten dürfen. hier weiter lesen...

Serviceportal der Landesregierung Baden-Württemberg

Nicht ganz neu, aber immer aktuell ist das Serviceportal der Landesregierung Baden-Württemberg, das Bürgerinnen und Bürger sicher durch alle Lebenslagen führt.: www.service-bw.de. Der Behördenwegweiser beschreibt kurz und knapp, aber dennoch ausführlich, einzelne Lebenslagen und in welcher Behörde der richtige Ansprechpartner sitzt. Die Ministerien sind für die jeweiligen Inhalte verantwortlich, so dass Bürgerinnen und Bürger die Sicherheit haben, dass alle Informationen auch verlässlich sind.

Versorgungsprobleme bei Inkontinenzhilfen

Seit dem 1. April 2007 können Krankenkassen im Wege der Ausschreibung Verträge mit Leistungserbringern über die Lieferung von Hilfsmitteln schließen.

Dabei haben sie die Qualität der Hilfsmittel sowie die notwendige Beratung der Versicherten und sonstige erforderliche Dienstleistungen sicherzustellen und für eine wohnortnahe Versorgung der Versicherten zu sorgen. Hilfsmittel der Krankenversicherung sind z.B. Rollstühle, Hörgeräte oder auch Inkontinenzhilfen wie Windeln. Im Bereich der Inkontinenzversorgung ist bundesweit zu beobachten, dass die Krankenkassen die Leistung „Inkontinenzhilfen“ ausschreiben und mit den günstigsten Anbietern Verträge abschließen.

Die von den Ausschreibungsgewinnern gelieferten Inkontinenzartikel weisen nach Rückmeldungen von Betroffenen überwiegend eine verminderte Qualität auf.

Quelle: Seite 28 „Das Band“ hier weiter lesen...

Neues Urteil des Bundesfinanzhofs zur Abzweigung von Kindergeld bei Heimunterbringung

Hinweis: Zweigt die Familienkasse das Kindergeld ganz oder teilweise an den Sozialhilfeträger ab, obwohl die Eltern Aufwendungen in Höhe des Kindergeldes haben, sollte hiergegen Einspruch eingelegt werden.

Der Bundesverband für körper- und mehrfachbehinderte Menschen bietet hierfür auf seiner Internetseite eine Argumentationshilfe an. Sie ist zu finden unter www.bvkm.de in der Rubrik „Recht und Politik“ unter dem Stichwort „Argumentationshilfen“.

Quelle: Seite 28 „Das Band“

Kann das Persönliche Budget zum Wegfall des Kindergeldes führen?

Zu diesem Thema gibt es einen interessanten Bericht mit Beispiel auf Seite 27 „Das Band“.

Grundsätzlich gilt:

Eltern eines erwachsenen Menschen mit Behinderung haben Anspruch auf Kindergeld, wenn das Kind wegen körperlicher, geistiger oder seelischer Behinderung außer Stande ist, sich selbst zu unterhalten. Voraussetzung ist, dass die Behinderung vor Vollendung des 25. Lebensjahres eingetreten ist.

Assistenzkräfte behinderter Menschen werden auch im Krankenhaus bezahlt

Die Beauftragte der Bundesregierung für die Belange behinderter Menschen, Karin Evers-Meyer, begrüßte in Berlin den Gesetztentwurf der Fraktionen CDU/CSU und SPD zur Regelung des Assistenzpflegebedarfs im Krankenhaus.

„Ohne die Sicherstellung der Persönlichen Assistenz im Krankenhaus waren behinderte Menschen einer Unterversorgungssituation ausgesetzt, die sogar lebensbedrohlich sein kann“, so Evers-Meyer.

Das Krankenhaus stellt bisher nur die normalen pflegerischen Dienstleistungen zur Verfügung und ist oftmals nicht auf die besonderen Pflegebedarfe und Assistenzleistungen für Menschen mit Behinderungen eingestellt. Evers-Meyer: „Früher mussten behinderte Menschen ihre Assistenzkräfte teilweise sogar entlassen, wenn sie ins Krankenhaus mussten.

Diese Zeiten sind nun vorbei. Mit den vorgesehenen Änderungen wird sichergestellt, dass pflegebedürftige Menschen auch während eines Krankenhausaufenthaltes die für sie notwendigen, über das normale pflegerische Maß hinausgehenden Assistenzleistungen erhalten – erbracht durch ihre vertrauten Assistenzkräfte.“ Auch die Unterstützung dieser Maßnahmen durch die Krankenkassen, die künftig Unterbringung und Mahlzeiten der Assistenzkräfte übernehmen – äquivalent zu begleitenden Familienangehörigen – sei ein wichtiger Schritt, betonte Karin Evers-Meyer. Auf diese Weise würden Barrieren abgebaut und vielen Menschen mit Behinderungen das ungute Gefühl vor einem Krankenhausaufenthalt genommen.

Quelle: Band 3 2009

Stärkung des Ehrenamtes: Quali-Pass auch für Erwachsene in Baden-Württemberg

Seit 2002 gibt es in Baden-Württemberg den „Quali-Pass“, mit dem engagierte Jugendliche ihre Praxiserfahrungen im Ehrenamt dokumentieren. Die Mappe kann beispielsweise bei Bewerbungen oder später im Berufsleben zum Nachweis für erworbene Qualifikationen eingesetzt werden. Auch Personalverantwortliche ziehen den Qualipass zur Abrundung eines Bewerberbildes gerne heran. Kultusstaatssekretär Georg Wacker erklärten, dass der Quali-Pass ab sofort von allen Erwachsenen genutzt werden kann. Er kann ein wertvolles Plus bei Bewerbungen sein.

Das neue Ehrenamts-Zertifikat für Erwachsene gibt es unter www.qualipass.info.

Beratungshilfe für Menschen mit Behinderung

Das BverfG hat einer Beschwerdeführerin Recht gegeben, der Beratungshilfe untersagt worden war. Es könne ihr, so das Gericht, nicht zugemutet werden, den Rat derselben Behörde in Anspruch zu nehmen, deren Entscheidung sie im Widerspruchsverfahren angreifen will.

Handlungsempfehlungen zum Persönlichen Budget

Die Bundesarbeitsgemeinschaft Rehabilitation hat neue Handlungsempfehlungen zum PB herausgegeben die dazu beitragen sollen, die Selbstbestimmung von Menschen mit Behinderungen voranzubringen. Sie richten sich sowohl an Betroffene selbst als auch an Behinderten- und Wohlfahrtsverbände sowie an die Leistungsträger und –erbringer. Mit der Veröffentlichung ist der Wunsch und die Wahl verbunden, das Persönliche Budget voran zu bringen und mehr behinderten Menschen die Chance zu eröffnen, bestehende Ansprüche als „Persönliches Geld“ zu verwirklichen.

Kostenloser Download unter www.bar-frankfurt.de.

Eine gedruckte Broschüre ist in Planung, eine Bestellung kann telefonisch (069/605018-0) oder per E-Mail erfolgen

„Alt und behindert. Wie sich der demografische Wandel auf das Leben von Menschen mit Behinderung auswirkt“

Diese wissenschaftliche Untersuchung widmet sich der Kernfrage, wie sich der demografische Wandel auf das Leben von Menschen mit Behinderungen auswirkt. Sie wird herausgegeben vom Berlin-Institut für Bevölkerung und Entwicklung und enthält eine Fülle wichtiger Informationen und statistischer Analysen.
Die lesenswerte Studie fasst nicht nur die wesentlichen Entwicklungen in der Behindertenhilfe übersichtlich zusammen sondern versucht, am Schluss Lösungssätze dahingehend zu formulieren, welche gesellschaftlichen Hürden in den Bereichen Eingliederungshilfen – Gesundheitliche Prävention – Zugang zu öffentlichen Räumen und Informationen – Hilfe nach individuellem Bedarf – Sozialraumgestaltung sowie im Bereich der Statistik angegangen werden sollten. Praktische Beispiele sowie zahlreiche Statistiken erleichtern die Lektüre für die LeserInnen. Weitere Informationen finden Sie unter: www.berlin-institut.org/studien/alt-und-behindert.html.

Narkoseleistungen in der zahnärztlichen Behandlung behinderter Menschen möglich

Die Landeszahnärztekammer Baden-Württemberg befürchtet, dass durch eine Umstellung der Honorarordnung Narkoseleistungen im Zusammenhang mit zahnärztlichen Eingriffen, die von Zahnärzten / Oralchirurgen mit Kassenzahnärztlicher Zulassung erbracht werden, nicht mehr von den gesetzlichen Kassen finanziert werden. Dies würde eine erhebliche Verschlechterung der zahnärztlichen Behandlung behinderter Menschen bedeuten.

Auf Nachfrage teilte der Beauftragte der Landesregierung für die Belange behinderter Menschen, Staatssekretär Hillebrand mit, dass in begründeten Fällen Narkosen bei behinderten Menschen im Rahmen der zahnärztlichen Behandlung weiterhin als Kassenleistung erbracht werden. Dazu gehört, dass die Anästhesisten diese Leistung an externen Orten, z.B. in einer zahnärztlichen Praxis, als Kassenleistung erbringen dürfen und dafür auch angemessen honoriert werden. Die Kassenzahnärztliche Vereinigung vertritt die Auffassung, dass diese Leistungen nicht den sog. Regelleistungsvolumen unterliegen und daher auch nicht budgetiert sind. Die notwendige zahnärztliche Versorgung behinderter Menschen dürfte somit nicht gefährdet sein.

Bitte teilen Sie uns Ihre Erfahrungen mit!

Gesetzlich Versicherte haben ein Recht auf kostenfreie Arztbehandlung

Ein Arzt darf nicht im Voraus kassieren. Fordert ein Arzt seine gesetzlich versicherten Patienten auf, die notwendige Behandlung selbst zu zahlen, sollte man dieser Aufforderung nicht nachkommen. Notwendige Behandlungen dürfen Patienten weder vorenthalten noch ohne deren Zustimmung privat abgerechnet werden.

Die seit Jahresbeginn 2009 geltende Honorarordnung für Ärzte sorgt für erheblichen Ärger. Besonders betroffen sind Baden-Württemberg und Bayern. Hat man als Patient erst mal selbst bezahlt, kann es passieren, dass die Krankenkasse anschließend die Kosten nicht erstattet. Darauf weist der Sozialverband VdK in der Aprilausgabe seiner Zeitung hin.

Zusätzliche Betreuungsleistungen / Pflegeweiterentwicklungsgesetz

Richtlinien zur Feststellung von Personen mit erheblich eingeschränkter Alltagskompetenz und zur Bewertung des Hilfebedarfs

Der Landesverband teilt mit, dass zwischenzeitlich die Richtlinie zur Feststellung von Personen mit erheblich eingeschränkter Alltagskompetenz und zur Bewertung des Hilfebedarfs aktualisiert und an die Erfordernisse des Pflegeweiterentwicklungsgesetzes angepasst ist. Darüber hinaus wurden unter Punkt 4 der Richtlinie Umsetzungsempfehlungen eingearbeitet, die zu einer gleichmäßigen Handhabung durch die Pflegekassen vor Ort führen soll. Die Richtlinien: hier weiter lesen...