Körperbehinderte und Mehrfachbehinderte im Spastikerverein Mannheim:

Leserbrief: Haltestelle kommt als Leichtversion

Nicht einverstanden

Über die in Ihrem Artikel beschriebenen Punkte Länge der Haltestellen und sparsame Möblierung hat sich die AG Barrierefreiheit mit allen Beteiligten geeinigt. In diesem Sinne wird die Einmodellierung der Haltestelle Strohmarkt sowie deren Reduzierung auf eine Einfach-Haltestelle ausdrücklich begrüßt. Wir möchten aber gleichzeitig darauf hinweisen, dass uns der aktuelle Stand der Planungen (Ende Dezember 2011) nicht vorliegt.

Wir erklären uns nicht damit einverstanden, dass nur Teilbereiche von Haltestellen barrierefrei ausgebaut werden. Haltestellen, die zu kurz sind, um zwei Bahnen komplett aufnehmen zu können, müssen als Einzel-Haltestellen realisiert werden Das in Ihrem Artikel beschriebene Verfahren, wonach eine zweite Bahn nur nach vorheriger „Signalisierung“ eines behinderten Fahrgastes vorne anhalten muss, funktioniert in der Praxis nicht. Es ist sogar gefährlich.

So ist es gehandicapten Menschen, die auf einen barrierefreien Bahnsteig angewiesen sind – insbesondere bei stärker besetzten Bahnen – nicht möglich, dem Fahrpersonal ihren Ausstiegswunsch mit zu teilen. Da mehr Personen, die auf Hilfsmittel wie Rollstühle, Rollatoren oder Kinderwagen angewiesen sind, den ÖPNV benutzen und der Bereich für diesen Personenkreis noch durch Fahrräder oder Gepäck blockiert ist, können sie nicht immer in die dafür vorgesehene erste Tür einsteigen, wodurch auch eine Kontaktaufnahme mit dem Fahrpersonal unmöglich wird.

Dieser Personenkreis ist außerdem darauf angewiesen, an allen Türen einen erhöhten Bahnsteig vorzufinden. Für Blinde und Sehbehinderte ist es schließlich sogar extrem gefährlich, in der Annahme sich an einem Hochbahnsteig zu befinden, in ein 30 Zentimeter tiefes Loch zu fallen. Der jederzeitige sichere und barrierefreie Ein- und Ausstieg von Menschen mit Behinderungen gehört deshalb zu einer behindertengerechten Gesamtlösung für alle.

AG Barrierefreiheit Heinrich Schaudt und Horst Hembera, Mannheim

Leserbrief Mannheimer Morgen – Ausgabe vom 23. Januar 2012

Aus „Das Band“ (Panorama): Barrierefrei ins Stadion

Der Reiseführer „Barrierefrei ins Stadion“ für behinderte Fußballfans wurde am 9. November in Frankfurt vorgestellt. Der 234-seitige Leitfaden wird in der aktualisierten 3. Auflage herausgegeben von der Bundesliga-Stiftung in Zusammenarbeit mit der Deutschen Bahn AG.

Als behinderter Experte hat Dr. Volker Sieger von der Bundesbehindertenfanarbeitsgemeinschaft (BBAG) mitgearbeitet. Beschrieben sind in dem neuen Führer die barrierefreien Verkehrswege mit der Deutschen Bahn, den Bussen, Straßenbahnen, U-Bahnen, S-Bahnen zu den Stadien der 36 Erst- und Zweitligaclubs sowie Angaben zu den Behindertenparkplätzen.Weiterhin sind umfassende Informationen über die Rollstuhlfahrerplätze, die barrierefreien Zugänge und Toiletten nachzuschlagen. Auch barrierefreie Hotels sind in dem Bundesliga-Reiseführer zu finden. Inklusion ist aber in den modernen deutschen Fußballarenen ein Fremdwort.

Immer noch und weiterhin können Rollstuhlfahrer lediglich ausschließlich spezielle Plätze benutzen. Das von vielen Fußballfans mit Rollstuhl beklagte Problem, dass in etlichen Stadien die Rollstuhlplätze komplett für eine ganze Saison als Dauerkarten verkauft werden, sie aus Sicht der Deutschen Fussballliga (DFL) nicht zu lösen. Konsequenz: Rollstuhlfahrer können in einem Stadion oft nur alle 17 Heimspiele sehen oder keins. In dem neuen Reiseführer gibt es die zuständigen Adressen aller Vereine, wohin sich Rollstuhlfahrer auch mit solchen Probleme und allen anderen Fragen wenden können.

Der Bundesliga-Reiseführer für behinderte Menschen ist in einer Auflage von 10.000 Exemplaren erschienen und kostenfrei bei der Bundesliga-Stiftung unter reisefuehrer@bundesliga-stiftung.de, den Behindertenfanbeauftragten der Fußballclubs und bei der Deutschen Bahn oder über die Mobilitätsservice-Zentrale der Bahn erhältlich.

Maßnahmen zur Verringerung des Energieverbrauches und Barrierefreiheit miteinander verbinden

Die Nachfrage nach barrierefreien Wohnungen steigt. Dies ist eine Folge des demografischen Wandels. In 20 Jahren werden rund 30 % aller Deutschen älter als 60 Jahre sein. Bauliche Barrieren können dann zu einem unüberwindbaren Hindernis werden. Gleichzeitig setzen Häuslesbesitzer immer mehr auf die Verringerung des Energieverbrauchs.

Beides lässt sich miteinander verknüpfen. So unterstützt die Förderbank KfW des Bundes mit zinsgünstigem Darlehen.

Informationen gibt es hier...
oder beim kostenlosen Beratungstelefon 08000 / 12 33 33.

Aktionstag auf Heidelberger Bismarckplatz: Haltestelle soll jetzt barrierefrei werden

Aus Anlass des Europäischen Protesttages von Menschen mit Behinderungen trafen sich am 5. Mai auf dem Bismarckplatz Mobilitätseingeschränkte und viele Unterstützer, um sich für einen barrierefreien Bismarckplatz einzusetzen. Veranstaltet wurde der Aktionstag vom Behindertenbeirat und dem AK Barrierefrei Heidelberg, unterstützt von der AG Barrierefreiheit Mannheim.

Neben einem Informationsstand mit wichtigen Materialien und Informationsbroschüren wurde Passanten die Möglichkeit geboten, sich selbst in einen Rollstuhl zu setzen, um die Schwierigkeiten der Fortbewegung und eines Haltestelleneinstiegs hautnah miterleben zu können. Zahlreiche Gäste ließen es sich auch nicht nehmen, mit einer Blindenmaske versehen den Bismarckplatz mit seinen zahlreichen Stolperfallen zu überqueren. StudentInnen der PH Heidelberg begleiteten die Probanden auf ihren Touren, um evtl. Unfällen vorzubeugen.

Seit langer Zeit steht die Forderung nach einem barrierefreien Bismarckplatz auf der agenda der Heidelberger Behindertenverbände. Jetzt hat sich gezeigt, dass die Bemühungen von Erfolg gekrönt sein werden: Seitens der Stadt Heidelberg gibt es die Zusage, dass die Haltestelle Bismarckplatz – zunächst in Form eines Provisoriums – rollstuhlgerecht gestaltet werden soll. Ein Anfang ist gemacht.

KfW fördert barrierefreies Wohnen

Finanztipp: Staatliche KfW-Bank fördert altersgerechten (barrierefreien) Umbau von Wohnungen

Seit Mai 2010 gibt die staatliche Förderbank KfW erneut einen Zuschuss für den Abbau baulicher Barrieren. Damit sollen vor allem ältere Menschen möglichst lange in ihren eigenen vier Wänden unabhängig leben können. Davon können auch Familien mit behinderten Kindern profitieren.

Ab einer Investitionssumme von 6.000 Euro kann die KfW-Bank einen Zuschuss von 5 Prozent der Investitionskosten pro Haus oder Wohnung bewilligen, max. 2.500 Euro. Anträge können sowohl Eigentümer, Vermieter als auch Mieter stellen. Entscheidend ist, dass der Antrag vor Beginn der Maßnahme gestellt ist. Alternativ zum Zuschuss gibt es auch vergünstigte Darlehen.

Mehr dazu finden Sie hier...

Mit dem Rollstuhl barrierefrei unterwegs in Mannheim

In Erstauflage veröffentlichte die AG Barrierefreiheit den kleinen Wegweiser „Mit dem Rollstuhl barrierefrei unterwegs in Mannheim“.

Er soll speziell Rollstuhlfahrern und mobilitätseingeschränkten Touristen ein paar wichtige Tipps geben, welche Einrichtungen für sie ohne Hindernisse erreichbar und nutzbar sind. Er enthält u.a. Hinweise auf Freizeit- und Kultureinrichtungen, Öffentlichen Personennahverkehr, Bürgerdienste, Übernachtungsmöglichkeiten und barrierefreie Toiletten. Nicht aufgenommen wurden Einrichtungen, die das Kriterium der Barrierefreiheit nicht erfüllen, also die ohne fremde Hilfe nicht stufenlos erreichbar sind. Verzeichnet sind darüber hinaus nur Gaststätten oder Veranstaltungsräumlichkeiten, die neben der barrierefreien Zugänglichkeit zusätzlich eine Behindertentoilette aufweisen, bei Hotels war die zusätzliche Voraussetzung mindestens ein rollstuhlgerechtes Zimmer.

Einzelexemplare können bestellt werden per Mail an info@barrrierefrei-mannheim.de oder telef. Unter 0621 / 33 67 499. Den Wegweiser gibt es auch als Dateidownload...

Landesbauordnung Baden-Württemberg (LBO)

Seit 1. März 2010 gilt die neue Landesbauordnung.

Unter anderem entfällt die sog. Aufzugspflicht für Gebäude mit Aufenthaltsräumen, deren Fußboden weniger als 12,5 cm über der Eingangsebene liegt, soweit Geschosse nach § 39 Abs. 1 oder 2 stufenlos erreichbar sein müssen. Dies bedeutet allerdings nicht, dass öffentliche Gebäude ab sofort nicht mehr barrierefrei zugänglich und nutzbar sein müssen. Allerdings kann im Einzelfall die stufenlose Zugänglichkeit auch über Rampen erfolgen.

Mehr Infos zum barrierefreien Bauen gibt es hier...

Der gesamte Wortlaut der neuen Landesbauordnung (sowie die aktuellen Verordnungen dazu) ist hier nachzulesen...