behindertentestament
Erbrechtsreform und Behindertentestament
Dienstag, den 09. März 2010
abgespeichert unter diesen Themenbereichen: allgemeine informationen
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Im „Behindertentestament“ ist es nun möglich, den behinderten Angehörigen als Vorerben auch in Höhe seines Pflichtteils einzusetzen, ohne dass die mit dem Vorerbe verbundenen Verfügungsbeschränkungen entfallen (Der gesetzliche (Mindest-) Erbteil musste bisher überschritten werden.)
Die 10-Jahresfrist für Pflichtteilsergänzungsansprüche wird durch eine gleitende Ausschlussfrist ersetzt.
(beschlossen 02.07.2009, Quelle: Rechtsdienst der Lebenshilfe Nr. 4/09 Dez. 2009)
Die 10-Jahresfrist für Pflichtteilsergänzungsansprüche wird durch eine gleitende Ausschlussfrist ersetzt.
(beschlossen 02.07.2009, Quelle: Rechtsdienst der Lebenshilfe Nr. 4/09 Dez. 2009)
