Körperbehinderte und Mehrfachbehinderte im Spastikerverein Mannheim:

Erbrechtsreform und Behindertentestament

Im „Behindertentestament“ ist es nun möglich, den behinderten Angehörigen als Vorerben auch in Höhe seines Pflichtteils einzusetzen, ohne dass die mit dem Vorerbe verbundenen Verfügungsbeschränkungen entfallen (Der gesetzliche (Mindest-) Erbteil musste bisher überschritten werden.)

Die 10-Jahresfrist für Pflichtteilsergänzungsansprüche wird durch eine gleitende Ausschlussfrist ersetzt.
(beschlossen 02.07.2009, Quelle: Rechtsdienst der Lebenshilfe Nr. 4/09 Dez. 2009)