Körperbehinderte und Mehrfachbehinderte im Spastikerverein Mannheim:

Beratungshilfe für Menschen mit Behinderung

Das BverfG hat einer Beschwerdeführerin Recht gegeben, der Beratungshilfe untersagt worden war. Es könne ihr, so das Gericht, nicht zugemutet werden, den Rat derselben Behörde in Anspruch zu nehmen, deren Entscheidung sie im Widerspruchsverfahren angreifen will.