Beratungshilfe für Menschen mit Behinderung
Freitag, den 03. Juli 2009
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Das BverfG hat einer Beschwerdeführerin Recht gegeben, der Beratungshilfe untersagt worden war. Es könne ihr, so das Gericht, nicht zugemutet werden, den Rat derselben Behörde in Anspruch zu nehmen, deren Entscheidung sie im Widerspruchsverfahren angreifen will.
