Körperbehinderte und Mehrfachbehinderte im Spastikerverein Mannheim:

Ratgeber „Vererben zugunsten behinderter Menschen“

Der Bundesverband für körper- und mehrfachbehinderte Menschen (bvkm) hat seinen Rechtsratgeber „Vererben zugunsten behinderter Menschen“ aktualisiert. Ausführlich wird in der Broschüre erläutert, welche erb- und sozialhilferechtlichen Aspekte bei der Gestaltung eines sogenannten Behindertentestaments zu berücksichtigen sind.

Ein solches Testament gibt Eltern die Möglichkeit, ihr behindertes Kind wirksam und zu seinem Nutzen erben zu lassen. Denn das Kind erhält auf diese Weise finanzielle Mittel aus der Erbschaft, mit denen es z.B. medizinische Leistungen bezahlen oder sich an seinem Geburtstag Wünsche erfüllen kann.

Den Ratgeber gibt hier es kostenlos als Download.

Erbrechtsreform und Behindertentestament

Im „Behindertentestament“ ist es nun möglich, den behinderten Angehörigen als Vorerben auch in Höhe seines Pflichtteils einzusetzen, ohne dass die mit dem Vorerbe verbundenen Verfügungsbeschränkungen entfallen (Der gesetzliche (Mindest-) Erbteil musste bisher überschritten werden.)

Die 10-Jahresfrist für Pflichtteilsergänzungsansprüche wird durch eine gleitende Ausschlussfrist ersetzt.
(beschlossen 02.07.2009, Quelle: Rechtsdienst der Lebenshilfe Nr. 4/09 Dez. 2009)