Körperbehinderte und Mehrfachbehinderte im Spastikerverein Mannheim:

Keine Altersgrenze in Tagesförderstätten

Da bei der Beschäftigung in den Förderstätten die Teilhabe am Leben in der Gemeinschaft und nicht die Eingliederung in das Arbeitsleben im Vordergrund steht, besteht hier keine Altersbegrenzung auf die Vollendung des 65. Lebensjahres.
(Az: S 55 SO 263/05 / Urteil des SG Hamburg vom 21.04.2009)

Unterstützung in Förderstätten

Mit Verweis auf § 136 SGB IV, Abs. 3 wird der Anspruch auf eine Betreuung in einer der Werkstatt angeschlossenen Förderstätte festgestellt, da demgegenüber tagesstrukturierende Angebote stationärer Wohneinrichtungen keine identische Leistung darstellen (Az: 11 K 2483/04 / Urteil des Verwaltungsgerichts Potsdam vom 18.07.2008).

(Quelle: BeBaktuell Nr. 07/2009, Rechtsdienst der Lebenshilfe Nr. 2/09)