Familienpass Baden-Württemberg – Gutscheine 2010
Montag, den 01. Februar 2010
abgespeichert unter diesen Themenbereichen: allgemeine informationen
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Familien, die ihren ständigen Wohnsitz in Baden-Württemberg haben und mindestens ein kindergeldberechtigtes schwer behindertes Kind (Schwerbehindertenausweis mit mind. GdB 50) haben Anspruch auf den Landesfamilienpass. Damit können Sie mehr als 140 Einrichtungen im Land kostenfrei oder ermäßigt besuchen. Den Landesfamilienpass erhalten Sie im Rathaus Ihrer Wohnortgemeinde.
Mehr Informationen dazu finden Sie hier...
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