Landesverband fordert verbesserten Kinderschutz für behinderte Kinder
Sonntag, den 18. April 2010
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Vor 18 Jahren, am 5. April 1992, trat in Deutschland die UN-Kinderrechtskonvention in kraft. Zum Jahrestag fordert der Landesverband für Körper- und Mehrfachbehinderte deutliche Verbesserungen und einen effektiven Kinderschutz für Kinder mit und ohne Behinderung. Das Kinder- und Jugendhilfegesetz schreibt zwar ein verbindliches Verfahren zum Schutz des Kindeswohls vor – doch dieses greift nicht bei Frühförderstellen und Schulkindergärten. Die Gesetzeslücke ist zu schließen, so der Landesverband, und fordert die Einbeziehung des Schutzes behinderter Kinder in einem Bundeskinderschutzgesetz sowie mehr Information und Vernetzung der einzelnen Akteure.
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