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Informationen für Menschen mit Behinderung und deren Angehörige

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Landtag hat (befristetes) Gesetz zum inklusiven Wahlrecht beschlossen

Die gute Nachricht: Bei der Kommunalwahl im Mai sind erstmals alle Menschen mit Behinderung wahlberechtigt. Der Landtag von Baden-Württemberg hat am späten Mittwochnachmittag in zweiter Lesung der bestehende Wahlrechtsausschluss von Menschen mit Behinderungen, für die eine gesetzliche Betreuung in allen Angelegenheiten besteht, abgeschafft – wenn auch nur befristet bis Herbst 2021. Bis dahin muss auch der Bundestag über das Bundestagswahlrecht neu entscheiden, um die Vorgaben des Bundesverfassungsgerichtes zu erfüllen.

Der Gesetzentwurf der SPD fand keine Mehrheit. Beschlossen wurde der von den Regierungsfraktionen GRÜNE / CDU eingebrachte Gesetzentwurf.
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