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Informationen für Menschen mit Behinderung und deren Angehörige

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Neue GKV-Richtlinien zur Anwendung des § 43 a SGB XI (salopp formuliert: „was ist, wenn Pflege und Eingliederungshilfe zusammentreffen“)

Die Richtlinien des GKV-Spitzenverbandes vom 18.12.2019 konkretisieren, welche Wohnformen seit dem 1.1.2020 vom Anwendungsbereich des § 43a SGB XI erfasst sind. Das sind die bisherigen sog. „vollstationären Einrichtungen der Eingliederungshilfe“, in denen Menschen mit Behinderungen leben und pauschal 266 Euro von der Pflegeversicherung erhalten.

Die bundesweit geltenden Richtlinien finden Sie hier…

Der bvkm hat in einer Kurzinfo zusammengefasst, was diese Richtlinien in der Praxis bedeuten. Sie finden die Info hier…
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