Spastikerverein Mannheim - unser Blog:
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Bundesteilhabegesetz (BTHG): Streit um Finanzierung in Baden-Württemberg

Die kommunalen Landesverbände und die Landesregierung Baden-Württemberg streiten sich um die Finanzierung der Kosten für die Umsetzung des BTHG. Daher gibt es derzeit eine „Denkpause“ in den Verhandlungen um einen sog. Landesrahmenvertrag, der die Basis für die Leistungserbringer (Einrichtungen und ambulante Dienste) bildet. Die Unsicherheit bei allen Beteiligten ist groß. Auf Presseanfragen haben wir deutlich gemacht, dass der Streit um die Finanzierung nicht auf dem Rücken der Menschen mit Behinderungen ausgetragen werden darf. Diese haben einen Rechtsanspruch auf Leistungen zur Teilhabe und müssen auch nach dem Jahreswechsel die Garantie haben, dass die notwendigen Leistungen erbracht und finanziert werden. Wir hoffen, dass der Streit in den nächsten Wochen beigelegt wird und die Verhandlungen zu einem guten Ende kommen.

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Bundesteilhabegesetz (BTHG): Instrument zur Ermittlung des indivuellen Hilfebedarfs für Erwachsene (BEI_BW) ist fertig!

Die nächste Reformstufe des BTHG kommt. Im Oktober 2019 haben sich die kommunalen Landesverbände, die Leistungserbringer (Liga der Freien Wohlfahrtspflege, BWKG) und die Interessensvertretungen behinderter Menschen unter der Moderation des Ministeriums für Soziales und Integration auf ein landesweit einheitliches Instrument zur Ermittlung des individuellen Hilfebedarfs für Erwachsene (BEI_BW) verständigt. Dieses Instrument wird für den Bereich der Eingliederungshilfe eingesetzt. Was noch fehlt, sind Erläuterungen (u.a. ausgefüllte Musterbeispiele, Erläuterungen für Mitarbeiter der Eingliederungshilfe, Menschen mit Behinderungen und Angehörige). Für Kinder und Jugendliche wird es ein eigenes Instrument geben, das aber noch entwickelt werden muss.

Den Leitfaden für Erwachsene finden Sie hier…

Weitere Informationen rund um die Frage der Bedarfsermittlung in Baden-Württemberg finden Sie hier…
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„Bauchentscheidungen – wissen, was jetzt gut ist“ – Neuauflage des Flyers

Vorgeburtliche Untersuchungen wie der Pränatest auf das down Syndrom – oder ganz aktuell – auf Mukoviszidose verunsichern werdende Eltern. Und viele Menschen mit Behinderungen sehen ihr Recht auf Leben bedroht. Eine breit angelegte Debatte über das Lebensrecht behinderter Menschen im Lichte der UN-Behindertenrechtskonvention fehlt. Der Verein Kidshamburg hat seinen Flyer „Bauchentscheidungen – wissen, was jetzt gut ist“ im September 2019 komplett überarbeitet. Er will werdenden Eltern eine Entscheidungshilfe geben, indem er Hinweise über Tests in der Schwangerschaft gibt.

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Benny Over: Regenwald- und Klimaschutz für Vorschulkinder

Er ist ein echter Mutmacher: Benny Over ist an Muskeldystrophie erkrankt, sitzt deshalb im Rollstuhl und wird dauerbeamtet. Sein ehrenamtliches Engagement widmet er den Orang Utans, dem Regenwald- und Klimaschutz. Mit seinem Projekt möchte er vor allem Kinder und Jugendliche dazu zu bewegen, ihr Konsumverhalten pro Regenwald- und Klimaschutz zu verändern. Ein Trickfilm, zwei Bücher und zahlreiche Videos von seiner Reise ins Land Orang-Utans (2016) sind dabei wichtige Informationsträger.

Den Film und viele weitere Infos finden Sie hier…
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„Menschsein“ – Der Film – in vielen Kinos am 3. Dezember 2019

Es sind nur noch wenige Wochen bis zum Internationalen Tag der Menschen mit Behinderungen (3. Dezember 2019). An diesem Aktionstag gibt es den berührenden Film „Menschsein“ bundesweit in rund 100 Kinos zu sehen, denn: „Inklusion muss laut sein!“ Der Dokumentarfilm von Dennis Klein ist eine etwas andere Weltreise: „405 Tage. 23 Nationen. 19 Sprachen. Eine Frage: Was hat Menschsein mit Behinderung zu tun?“

Den Trailer zum Film und weitere Informationen gibt es hier…
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Bundesgerichtshof (BGH) entscheidet: Leben ist kein Schaden

Am Dienstag dieser Woche hat der BGH entschieden, dass ein Arzt nicht haftet, wenn das Leben eines Patienten aufgrund künstlicher Ernährung erhalten wird. Der Patient hatte keine Patientenverfügung errichtet und auch nicht anderweitig seinen Willen geäußert, welche Haltung er zum Einsatz lebenserhaltender Maßnahmen hat. Der Sohn des Patienten, der an einer fortgeschrittenen Demenz erkrankt war, hatte den behandelten Arzt auf Schadensersatz verklagt. Es verbiete sich generell, ein Weiterleben als Schaden zu betrachten, meinten die Richter.

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Bundesgerichtshof (BGH): Erste-Hilfe-Maßnahmen bei Zusammenbruch im Sportunterricht

Gestern hat der BGH ein weiteres wegweisendes Urteil gefällt. Der BGH entschied, dass Sportlehrer eine sog. Amtspflicht hätten, erforderliche und zumutbare Erste-Hilfe-Maßnahmen rechtzeitig und in ordnungsgemäßer Weise durchzuführen. Ein Notruf allein reiche nicht aus. In dem Prozess ging es um einen ehemaligen Abiturienten aus Wiesbaden, der im Jahr 2013 beim Aufwärmen im Sportunterricht zusammengebrochen und seitdem zu 100 Prozent schwer behindert ist. Der ehemalige Schüler hatte das Land Hessen wegen unzureichender Erste-Hilfe-Maßnahmen verklagt. Der BGH gab der Klage teilweise Recht und verwies die Sache zur endgültigen Klärung an das Berufsgericht zurück. Das dortige Gericht hatte versäumt, ein entsprechendes medizinisches Gutachten einzuholen.

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