Spastikerverein Mannheim - unser Blog:
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Barrierefrei ins Stadion – neuer Online-Wegweiser www.barrierefrei-ins-stadion.de

Fußball verbindet Menschen. Vor 10 Jahren, zur Fußball-WM in Deutschland, entstand erstmals ein Bundesliga-Reiseführer. Jetzt gibt es diesen im Internet für die Stadien der Fußball-Bundesliga und der 3. Liga. Dabei geht es nicht nur um den Service für Fußballfans im Rollstuhl, sondern auch um viele Informationen für blinde / sehbehinderte oder gehörlose Fans. Außerdem gibt es viele Informationen auch in Leichter Sprache. So macht Fußball Spaß.

Überzeugen Sie sich selbst…
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„Toilette für alle“ in der WIRSOL Rhein-Neckar-Arena Sinsheim offiziell eröffnet

„Wir rocken und rollen für Hoffe!“ - Die TSG 1899 Hoffenheim ist der erste Bundesliga-Fußballclub in Baden-Württemberg – und nach dem FC Bayern der zweite bundesweit – mit einer „Toilette für alle“ im Stadion. Am Dienstag konnten der LVKM im Rahmen einer Pressekonferenz die „Toilette für alle“ mit vielen interessierten Gästen mit und ohne Behinderung eröffnen.

Mehr dazu hier…

Auch die Rhein-Neckar-Zeitung hat darüber berichtet. Lesen Sie selbst hier…
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Mitnahme von E-Scootern in Linienbussen (ÖPNV) nun per Erlass geregelt

Was lange währt … mehrfach wurde die Mitnahme von E-Scootern in Bussen verweigert, weshalb an mehreren Gerichten in Deutschland Klagen eingereicht wurden. Unter der Federführung des Landesverkehrsministeriums Nordrhein-Westfalen konnte nun eine Einigung bundesweit erzielt werden. Auf dem Wege eines Erlasses sind die Voraussetzungen für die Mitnahme von E-Scootern festgelegt worden. Während es für E-Rollstühle eine Beförderungspflicht besteht, wurde diese bei E-Scootern bezweifelt. Nun wurden Kriterien für E-Scooter und Busse vereinbart.

Den Erlass vom 15. März 2017 finden Sie hier…

Eine Zusammenfassung finden Sie in einem Bericht des WDR…
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Seit 1. Februar 2017 Bußgeld für nicht genutzte Rollstuhl(nutzer)-Rückhaltesysteme

Eine sichere Beförderung von Rollstuhlnutzern ist schon immer ein wichtiges Anliegen. Bereits seit 30. Juni 2016 gibt es durch die Änderung straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften die Gurtpflicht für Rollstuhlnutzer und Rollstühle in Autos. Seit 1. Februar 2017 wird nun für Verstöße auch ein Bußgeld von 30 Euro fällig, wenn ein vorgeschriebenes Rollstuhl-Rückhaltesystem oder ein Rollstuhlnutzer-Rückhaltesystem während der Fahrt nicht angelegt ist (Ziffer 100.1 der Bußgeld-Katalog-Verordnung). Ein Bußgeld in Höhe von 35 Euro bzw. 30 Euro sind vom Halter bzw. Fahrer zu zahlen, wenn das Rückhaltesystem nicht ordnungsgemäß eingesetzt wurde (Ziffer 203.a bis 203.f) nachzulesen hier…

Eine gute Zusammenfassung der Neuerungen hier nachzulesen…
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Musikschulen im Land bieten auch Kurse für Menschen mit Behinderungen an

Jeder Mensch hat ein Recht auf musikalische Entwicklung und Förderung. Die Musikschulen im Land wollen ihren Beitrag für eine inklusive Gesellschaft leisten und halten Angebote für Menschen mit und ohne Behinderung bereit. Eine Arbeitsgruppe beim Musikschulverband begleitet diese Aktivitäten und hilft auch weiter, um die „Musikschule für alle“ flächendeckend umzusetzen.

Mehr dazu hier…
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Dokumentation der Inklusionstage 2016 des Bundesministeriums für Arbeit online

Im Oktober 2016 trafen sich in Berlin rund 500 Menschen mit und ohne Behinderung, um sich austauschen über das Schwerpunktthema „inklusiver Sozialraum“. Wir durften ebenfalls dabei sein und unser Projekt „Toiletten für alle in Baden-Württemberg“ präsentieren. Seit heute morgen ist nun die umfangreiche Dokumentation der Inklusionstage 2016 online.

Alle Beiträge finden Sie hier…
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Verbände-Stellungnahme „Keine Aufnahme weiterer selektiver Untersuchungen in die Regelversorgung!“

„Eine Antwort auf die Frage, ob ein erfülltes, gelingendes Leben für das Kind und die Familie möglich ist, beantwortet die Pränataldiagnostik nicht. Sie nutzt nicht einmal denen, deren Befund negativ ist und führt alle anderen auf eine schiefe Ebene, auf der es fast kein Halten gibt," sagt bvkm-Geschäftsführer Norbert Müller-Fehling. Ein Bündnis von über 20 Gruppen und Institutionen, darunter auch der Bundesverband für körper- und mehrfachbehinderte Menschen (bvkm) und das Diakonische Werk Württemberg, haben am Dienstag in einer Stellungnahme erneut Position zur Pränataldiagnostik genommen. Gestern stand das Thema auf der Tagesordnung des Gemeinsamen Bundes-Ausschusses (G-BA).

Die Verbändestellungnahme finden Sie hier…

Ungeachtet der Kritik hat der G-BA gestern beschlossen, für werdende Eltern eine Versicherteninformation zu nicht-invasiven pränatalen Tests (NIPT) als auch zum Methodenbewertungsverfahren zu veröffentlichen. Damit beauftragt wurde das Institut für Qualität und Wirtschaftlichkeit im Gesundheitswesen (IQWiG). Bereits im August 2016 wurde der Auftrag erteilt für ein sog. Methodenbewertungsverfahren zur Einführung von NIPT auf die Trisomien 13, 18 und 21 in die reguläre Schwangerenversorgung (= Kostenübernahme durch die gesetzliche Krankenversicherung).

Die Presse-Informationen des G-BA finden Sie hier…
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Spendenübergabe Erlös Adventsbasar

Am Ursulinen-Gymnasium ist es üblich, dass der Erlös aus dem Adventsbasar sozialen Einrichtungen zukommt. Obwohl der Basar 2016 wegen des Wasserschadens im Foyer auf kleinerem Raum im Neubau stattfinden musste, konnten die Schülerinnen und Schüler mit Selbstgebackenem und Selbstgebasteltem ein bisher nicht erreichtes Spitzenergebnis in Höhe von knapp 6.000 € an den Elternbeirat übergeben.

In der ersten Vollversammlung der Elternvertreter beschlossen diese die Verteilung des Geldes. Dem „Verein für Körper- und mehrfachbehinderte Menschen“ konnte am 2. Februar in der Schule ein Scheck in Höhe von 2.000 € für dessen Projekte überreicht werden. Stellvertretend nahmen Frau Junker und Frau Seidel die Spende im Beisein von Leonie Füge (Schülersprecherin), Herrn Engert (stv. Schulleiter) und der EBR-Vorstände Kirsten Berg und Stefan Wiemers entgegen.

Der Rest der Einnahmen fließt weiteren sozialen Einrichtungen zu.

Wir freuen uns mit den Spendenempfängern und sind superstolz auf dieses Zeichen menschlicher Solidarität.

Sarah Wiemers, Kl. 8a
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In Freiburg wurden Leistungskürzungen angekündigt

Es war schon immer schwierig, wenn Leistungen der Pflegeversicherungen auf Leistungen der Eingliederungshilfe (Sozialhilfe) treffen. Häufig wurde in der Vergangenheit über Vorrang und Nachrang der Leistungen gestritten. Nachdem in Freiburg das Schicksal des Dirk Bergen von den Medien aufgegriffen wurde, wurde ihm zugesagt, dass er auch künftig die notwendigen ambulanten Hilfen in der eigenen Wohnung erhalten wird. Doch anderen betroffenen Menschen mit Behinderungen wurden nun – laut einem Bericht der „Badischen Zeitung“ - Leistungskürzungen angekündigt.

Lesen Sie selbst hier…
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