Spastikerverein Mannheim - unser Blog:
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Die gute Nachricht: Bei der Kommunalwahl im Mai sind erstmals alle Menschen mit Behinderung wahlberechtigt. Der Landtag von Baden-Württemberg hat am späten Mittwochnachmittag in zweiter Lesung der bestehende Wahlrechtsausschluss von Menschen mit Behinderungen, für die eine gesetzliche Betreuung in allen Angelegenheiten besteht, abgeschafft – wenn auch nur befristet bis Herbst 2021. Bis dahin muss auch der Bundestag über das Bundestagswahlrecht neu entscheiden, um die Vorgaben des Bundesverfassungsgerichtes zu erfüllen.
Der Gesetzentwurf der SPD fand keine Mehrheit. Beschlossen wurde der von den Regierungsfraktionen GRÜNE / CDU eingebrachte Gesetzentwurf.
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Am Mittwoch hat die Bundesregierung den Entwurf der sog. Elektrokleinstfahrzeuge-Verordnung beschlossen. Doch bevor „Elektrokleinstfahrzeuge mit Lenk- bzw. Haltestange“ – besser bekannt als E-Roller oder E-Scooter, also Tretroller mit Elektromotor – bei uns durch die Städte flitzen dürfen, muss der Bundesrat noch zustimmen. Die E-Roller gelten als wichtigen Baustein für den Klimaschutz, der die „letzte Meile“ zwischen Haltestelle und Arbeitsplatz schließt. E-Tretroller mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von bis zu 12 km / Stunde sollen auf Gehwegen und in Fußgängerzonen gefahren werden. Der LVKM sieht einen Konflikt zwischen Fußgängern – insbesondere mobilitätseingeschränkten Fußgängern – und den drei Mal so schnellen E-Tretrollern. Auf schmalen Gehwegen kann dies gefährlich werden. Dies gilt auch für „wild abgestellte“ E-Tretroller auf Gehwegen, die ein Hindernis oder eine Stolperfalle sein können. Bei einer Anhörung im Landesverkehrsministerium Mitte März hatte der LVKM darauf bereits mündlich verwiesen, ebenso die Vertreter der Blinden- und Sehbehindertenverbände. Nun hat der LVKM eine ausführliche schriftliche Stellungnahme nachgereicht.
Sie können die Stellungnahme nachlesen hier…
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Der LVKM hatte um Unterstützung für den Gesetzentwurf der SPD-Landtagsfraktion geworben. Ziel des Gesetzentwurfes ist es, den Wahlrechtsausschluss behinderter Menschen, die eine gesetzliche Betreuung „in allen Angelegenheiten“ haben, ersatzlos abzuschaffen. Am Dienstag dieser Woche haben nun die GRÜN-SCHWARZEN Regierungsfraktionen einen eigenen Gesetzentwurf präsentiert. Ziel ist es, den Wahlrechtsausschluss für die Kommunalwahlen im Mai, für Bürgermeisterwahlen, für Abstimmungen auf kommunaler Ebene sowie für die Landtagswahl 2021 aufzuheben. Das Gesetz soll aber befristet gelten bis 24. Oktober 2021. Hintergrund ist der Beschluss des Bundesverfassungsgerichts, das dem Bund aufgetragen hat, das Bundestagswahlrecht verfassungskonform zu ändern. Das Gesetz soll in einem verkürzten Verfahren Anfang April 2019 beschlossen werden.
Den Gesetzentwurf finden Sie hier…
Eine Zusammenfassung der Diskussion finden Sie kompakt hier…
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Eigentlich ist alles klar, sollte man meinen. Valentina ist von Geburt an behindert, sogar schwer behindert. Das steht im Schwerbehindertenausweis. Doch jetzt geht es um die Frage, ob Valentina auf einem Rollstuhlparkplatz parken darf, also um das Merkmal „aG“. Ärztliche Gutachten belegen, dass Valentina nur ganz kurze Strecken gehen kann, wenn überhaupt. Doch das reicht den Behörden nicht – und haben ihr das Merkmal „aG“ bei einer Überprüfung weggenommen. Ihre Mutter kämpft nun um Valentinas Rechte. Valentina ist kein Einzelfall, leider.
Sehen Sie den Bericht in der SWR-Landesschau hier…
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Die Antidiskriminierungsstelle des Bundes stellte letzte Woche ein Rechtsgutachten vor. Demnach müssen Menschen mit Behinderungen künftig das Recht erhalten, private Arbeitgeber und Dienstleister auf Schadensersatz wegen einer Diskriminierung verklagen zu können, wenn angemessene Vorkehrungen wie beispielsweise Computer mit Braille-Tastatur am Arbeitsplatz oder Rampen vor Geschäften nicht bereitgestellt werden. Die in Deutschland geltenden Regelungen seien derzeit noch nicht ganz vereinbar mit den Vorgaben der UN-Behindertenrechtskonvention und EU-Regelungen zur Antidiskriminierung. Gefordert wird jetzt eine Nachbesserung der entsprechenden Gesetze.
Das Rechtsgutachten und die Pressemitteilung der Antidiskriminierungsstelle finden Sie hier…
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Diese Woche fanden in Berlin die Inklusionstage 2018 unter dem Motto „Inklusiv digital“ statt. Vorgestellt wurden gute Praxisbeispiele, wie die Digitalisierung in der Selbsthilfe umgesetzt werden kann bzw. wie Menschen mit Behinderung Digitalisierung als Chance wahrnehmen können.
Die Pressemitteilung dazu finden Sie hier…
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Am Montag fand die Auftaktveranstaltung zur Eröffnung der Antidiskriminierungsstelle des Landes in Stuttgart statt. Diskriminierung und Rassismus seien Gift für den gesellschaftlichen Zusammenhalt, so Sozial- und Integrationsminister Manne Lucha. Alle Bürgerinnen und Bürger, die von Diskriminierung betroffen sind, können sich an die Antidiskriminierungsstelle wenden. Neben der zentralen Stelle gibt es auch (bzw. werden aufgebaut) örtliche Stellen in Esslingen, Freiburg, Friedrichshafen, Heidelberg, Karlsruhe, Mannheim, Reutlingen/Tübingen und Stuttgart. Beratung ist außerdem online möglich. Mit der neuen Stelle setzt das Land eine Vorgabe des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes (AGG) um. Wie vielfältig Diskriminierung sein kann, zeigt ein Beispiel aus der Broschüre: „Eine Wohnungsbaugenossenschaft vermietet nicht an eine Rollstuhlfahrerin mit der Begründung, dass ihr Rollstuhl „zu viel Dreck mache.“
Mehr über die Arbeit und Aufgaben sowie die Kontaktdaten der Antidiskriminierungssstellen finden Sie in dieser Broschüre…
oder auch hier...
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Mitten im Gelände der Bundesgartenschau Heilbronn 2019 liegt die neu gebaute – barrierefreie – Jugendherberge Heilbronn. Vor wenigen Wochen wurde sie eröffnet. Im Haus gibt es insgesamt 12 rolligerechte Zimmer mit barrierefreiem WC/Dusche. Seit vielen Jahren begleiten wir beratend das Jugendherbergswerk in Sachen barrierefreies Planen und Bauen.
Alle Infos über die neue Jugendherberge auf einen Blick finden Sie hier…
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Die dunkle Jahreszeit ist „Hochzeit“ für Einbrecher. Doch es gibt ganz andere „Einbrecher“, nämlich diejenigen, die den Endverbraucher im Internet erpressen, bedrohen oder unsere Identität klauen (wollen). Diese Woche erreichten den LVKM mehrere Meldungen aus dem Umfeld über die Benutzung der eigenen E-Mail-Adresse durch Kriminelle. Der LVKM nimmt dies zum Anlass, Sie auf das Informationsangebots des Bundesamtes für Sicherheit in der Informationstechnik hinzuweisen. Das finden Sie unter https://www.bka.de/DE/IhreSicherheit/RichtigesVerhalten/richtigesverhalten_node.html
Gute Tipps finden Sie auch hier…
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An die Abkürzung „EUTB“ werden wir uns noch gewöhnen. „EUTB“ steht für „Ergänzende Unabhängige Teilhabeberatung“ und ist ein Kernstück des (neuen) Bundesteilhabegesetzes. Es ein neues Beratungsangebot, das Menschen mit Behinderungen und von Behinderung bedrohte Menschen und deren Angehörige in allen Fragen zu Rehabilitations- und Teilhabeleistungen unterstützt. Die Beratung ist kostenlos und der Zugang unkompliziert. Inzwischen gibt es in Baden-Württemberg ein flächendeckendes Netz von über 60 solcher Beratungsstellen. Darauf hat Sozialminister Manne Lucha MdL vor kurzem verwiesen.
Mehr dazu hier…
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