Bundesverfassungsgericht: Verbot der geschäftsmäßigen Förderung der Selbsttötung für verfassungswidrig
Mit gemischten Gefühlen wurde die Urteilsverkündigung des Bundesverfassungsgerichts zur Sterbehilfe verfolgt – und im Anschluss auch intensiv diskutiert. Die Karlsruher Richter sind zum Ergebnis gekommen, dass das allgemeine Persönlichkeitsrecht auch ein Recht auf selbstbestimmtes Sterben umfasst. Der Einzelne darf dabei die freiwillige Hilfe eines Dritten in Anspruch nehmen.
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Die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts nimmt nicht die Sorge, dass es nicht zu einer Schieflage kommen kann und beispielsweise Menschen mit schweren Erkrankungen oder Behinderungen zu einer solchen Entscheidung gedrängt werden könnten. Hier müssen wir alle wachsam sein.
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