Corona-Verordnung BW: ab 1. Dezember gelten weitere Einschränkungen
Diese Woche haben sich die Bundesländer mit der Bundeskanzlerin auf ein gemeinsames Vorgehen zur Eindämmung der Corona-Pandemie verständigt. Der Landtag hat die Ergebnisse ebenfalls beraten. Nun ist die Landesregierung am Zug, die Formulierungen für die Änderung der Corona-Verordnung zu finden. Ziel aller muss sein, Kontakte weiter zu senken. Außerdem wird die Maskenpflicht ausgedehnt. Die neuen Maßnahmen gelten zunächst bis zum 20. Dezember. Lockerungen der Kontaktbegrenzung gibt es über Weihnachten.
Die Übersicht finden Sie hier…
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