Spastikerverein Mannheim - unser Blog:
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Familien mit behinderten Kindern zählen zum Kreis der berechtigten Familien, die Anspruch auf den Landesfamilienpass 2020 haben. Bis zu vier Erwachsene können dabei als Bezugsperson der Kinder eingetragen werden, so dass z.B. auch die Großeltern mit den Kindern unterwegs sein können. Mit dem Gutscheinheft können Ausflugsziele im Ländle kostenlos oder vergünstigt besucht werden. Familien müssen den Landesfamilienpass beim Rathaus des Wohnortes beantragen.
Die Liste der Ausflugsziele und weitere Infos gibt es hier…
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Der Verein Rückenwind ruft zur Unterstützung einer Open Petition auf und fordert ein gerechtes Entlastungsbudget im Rahmen der Pflegeversicherung. Die derzeitige Rechtslage sieht ein einheitliches Budget vor – unabhängig vom Pflegegrad. Im Alltag finden gerade Familien mit Kindern mit komplexen Behinderungen und Pflegegrad 4 oder 5 nur sehr schwer Entlastungsangebote. Eine Verbesserung der Situation erhoffen sich die Familien durch ein Entlastungsbudget, das in der Höhe gestaffelt nach dem Pflegegrad ist.
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„Mehr Inklusion wagen!“ lautet der Titel der Teilhabeempfehlungen, die der Bundesbehindertenbeauftragte Jürgen Dusel bereits im Dezember 2019 der Bundesregierung überreicht hat. Es geht dabei um Themen Gesundheit, Familie, Wohnen, Arbeiten, Digitalisierung und – natürlich – Bundesteilhabegesetz.
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Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) hat in einer großen Pressemitteilung die Änderungen zum 1. Januar 2020 kurz und knapp zusammengefasst. Dabei geht es u.a. auch um das Bundesteilhabegesetz, das Angehörigenentlastungsgesetz u.v.m.
Sie finden diese Info hier…
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Auch nach dem 200. Geburtstag des Fahrrads veranstaltete die Stadt Mannheim in diesem Jahr in Kooperation mit dem Verkehrsverbund Rhein-Neckar (VRN) die Fahrradkinoreihe VRN Mobile Cinema. Der Erlös des Kino-Ticketverkaufs soll dabei für ein Mannheimer Projekt zur Förderung der Bewegung von Kinder und Jugendlichen eingesetzt werden. Am Mittwoch, 13. November 2019, wurde die Spende an den Verein für Körper- und Mehrfachbehinderte Mannheim e.V. übergeben.
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Nicht erst seit die Bewegung „Fridays for future“ unterwegs ist, machen sich viele von uns Gedanken um Klima- und Umweltschutz. Dabei gilt es viele Aspekte abzuwägen. Dazu gehört auch, wie Inklusion und Teilhabe möglich bleibt für mobilitätseingeschränkte Menschen, die nicht Busse und Bahnen nutzen können. In Stuttgart wird derzeit über eine autofreie Innenstadt nachgedacht. Die hätte zur Folge, dass auch sog. Behindertenparkplätze wegfallen würden. Auf Nachfrage der „Stuttgarter Zeitung“ hat der LVKM dazu Stellung genommen.
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Bei den Inklusionstagen der Bundesregierung Mitte November 2019 wurde erstmals der Bundesteilhabepreis zum Thema „Inklusive Mobilität“ verliehen. Die „TOP 10“ haben sich in ganz unterschiedlicher Weise dem Thema genähert. Es geht um barrierefreien Nahverkehr, Reisebegleitung, Grünzeitverlängerung für mobilitätseingeschränkte Menschen per Funksignal, InklusionsTaxi – Taxi für alle“ u.v.m.
Mehr zu den ausgewählten Projekten finden Sie hier…
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Das Wirtschaftsministerium hat einen Entwurf zur Änderung des Landeswohnraumförderungsgesetzes vorgelegt. Die Verbändeanhörung hat der Landesverband zu einer Stellungnahme genutzt. Wir haben den Entwurf im Lichte der UN-Behindertenrechtskonvention betrachtet, da Menschen mit Behinderungen zu einer besonderen Zielgruppe der Wohnungsbauförderung zählen. Wir bedauern, dass z.B. Wohnraum für Wohngemeinschaften von Menschen mit Behinderungen, die unter das Wohn-, Teilhabe- und Pflegegesetz (WTPG) fallen, nicht vom Geltungsbereich des Landeswohnraumförderungsgesetzes fällt. In den nächsten Jahren soll eine landesweite elektronische Wohnungsbindungskartei aufgebaut werden. Hier regen wir an, dass die barrierefreien Wohnungen gesondert ausgewiesen werden, da nur so festgestellt werden kann, ob ausreichend barrierefreie Wohnungen zur Verfügung stehen.
Die Stellungnahme finden Sie zum Nachlesen hier…
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Die kommunalen Landesverbände und die Landesregierung Baden-Württemberg streiten sich um die Finanzierung der Kosten für die Umsetzung des BTHG. Daher gibt es derzeit eine „Denkpause“ in den Verhandlungen um einen sog. Landesrahmenvertrag, der die Basis für die Leistungserbringer (Einrichtungen und ambulante Dienste) bildet. Die Unsicherheit bei allen Beteiligten ist groß. Auf Presseanfragen haben wir deutlich gemacht, dass der Streit um die Finanzierung nicht auf dem Rücken der Menschen mit Behinderungen ausgetragen werden darf. Diese haben einen Rechtsanspruch auf Leistungen zur Teilhabe und müssen auch nach dem Jahreswechsel die Garantie haben, dass die notwendigen Leistungen erbracht und finanziert werden. Wir hoffen, dass der Streit in den nächsten Wochen beigelegt wird und die Verhandlungen zu einem guten Ende kommen.
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Die nächste Reformstufe des BTHG kommt. Im Oktober 2019 haben sich die kommunalen Landesverbände, die Leistungserbringer (Liga der Freien Wohlfahrtspflege, BWKG) und die Interessensvertretungen behinderter Menschen unter der Moderation des Ministeriums für Soziales und Integration auf ein landesweit einheitliches Instrument zur Ermittlung des individuellen Hilfebedarfs für Erwachsene (BEI_BW) verständigt. Dieses Instrument wird für den Bereich der Eingliederungshilfe eingesetzt. Was noch fehlt, sind Erläuterungen (u.a. ausgefüllte Musterbeispiele, Erläuterungen für Mitarbeiter der Eingliederungshilfe, Menschen mit Behinderungen und Angehörige). Für Kinder und Jugendliche wird es ein eigenes Instrument geben, das aber noch entwickelt werden muss.
Den Leitfaden für Erwachsene finden Sie hier…
Weitere Informationen rund um die Frage der Bedarfsermittlung in Baden-Württemberg finden Sie hier…
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