In Baden-Württemberg einigt man sich auf einen Landesrahmenvertrag Eingliederungshilfe zur Umsetzung des Bundesteilhabegesetzes (BTHG)
Der Weg war lang und steinig. In schier endlosen Verhandlungsrunden haben sich nun die Träger der Eingliederungshilfe, die Träger der Leistungserbringer und die Interessensvertretung der Menschen mit Behinderungen am Mittwoch auf einen Landesrahmenvertrag für Baden-Württemberg gem. § 131 Abs. 1 SGB IX geeinigt. Nun muss er „nur noch“ von den Vertragspartnern unterzeichnet werden – und kann dann veröffentlicht und umgesetzt werden. Doch auch die Umsetzung wird für alle Beteiligten noch einiges abverlangen, heißt es doch, von gewohnten Verfahren Abschied zu nehmen.
Die aktuelle Pressemitteilung der Verbände finden Sie hier…
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