Spastikerverein Mannheim - unser Blog:
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Vorgeburtliche Untersuchungen wie der Pränatest auf das down Syndrom – oder ganz aktuell – auf Mukoviszidose verunsichern werdende Eltern. Und viele Menschen mit Behinderungen sehen ihr Recht auf Leben bedroht. Eine breit angelegte Debatte über das Lebensrecht behinderter Menschen im Lichte der UN-Behindertenrechtskonvention fehlt. Der Verein Kidshamburg hat seinen Flyer „Bauchentscheidungen – wissen, was jetzt gut ist“ im September 2019 komplett überarbeitet. Er will werdenden Eltern eine Entscheidungshilfe geben, indem er Hinweise über Tests in der Schwangerschaft gibt.
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Die Umsetzung des Bundesteilhabegesetzes (BTHG) beschäftigt uns alle intensiv. Der Kommunalverband für Jugend und Soziales (KVJS) hat nun ein Wissensportal für ehrenamtliche gesetzliche Betreuer eingerichtet. Dort finden sich Informationen über die Änderungen des BTHG und die daraus sich ergebenden Aufgaben für gesetzliche Betreuer.
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Er ist ein echter Mutmacher: Benny Over ist an Muskeldystrophie erkrankt, sitzt deshalb im Rollstuhl und wird dauerbeamtet. Sein ehrenamtliches Engagement widmet er den Orang Utans, dem Regenwald- und Klimaschutz. Mit seinem Projekt möchte er vor allem Kinder und Jugendliche dazu zu bewegen, ihr Konsumverhalten pro Regenwald- und Klimaschutz zu verändern. Ein Trickfilm, zwei Bücher und zahlreiche Videos von seiner Reise ins Land Orang-Utans (2016) sind dabei wichtige Informationsträger.
Den Film und viele weitere Infos finden Sie hier…
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Es sind nur noch wenige Wochen bis zum Internationalen Tag der Menschen mit Behinderungen (3. Dezember 2019). An diesem Aktionstag gibt es den berührenden Film „Menschsein“ bundesweit in rund 100 Kinos zu sehen, denn: „Inklusion muss laut sein!“ Der Dokumentarfilm von Dennis Klein ist eine etwas andere Weltreise: „405 Tage. 23 Nationen. 19 Sprachen. Eine Frage: Was hat Menschsein mit Behinderung zu tun?“
Den Trailer zum Film und weitere Informationen gibt es hier…
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Am Dienstag dieser Woche hat der BGH entschieden, dass ein Arzt nicht haftet, wenn das Leben eines Patienten aufgrund künstlicher Ernährung erhalten wird. Der Patient hatte keine Patientenverfügung errichtet und auch nicht anderweitig seinen Willen geäußert, welche Haltung er zum Einsatz lebenserhaltender Maßnahmen hat. Der Sohn des Patienten, der an einer fortgeschrittenen Demenz erkrankt war, hatte den behandelten Arzt auf Schadensersatz verklagt. Es verbiete sich generell, ein Weiterleben als Schaden zu betrachten, meinten die Richter.
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Gestern hat der BGH ein weiteres wegweisendes Urteil gefällt. Der BGH entschied, dass Sportlehrer eine sog. Amtspflicht hätten, erforderliche und zumutbare Erste-Hilfe-Maßnahmen rechtzeitig und in ordnungsgemäßer Weise durchzuführen. Ein Notruf allein reiche nicht aus. In dem Prozess ging es um einen ehemaligen Abiturienten aus Wiesbaden, der im Jahr 2013 beim Aufwärmen im Sportunterricht zusammengebrochen und seitdem zu 100 Prozent schwer behindert ist. Der ehemalige Schüler hatte das Land Hessen wegen unzureichender Erste-Hilfe-Maßnahmen verklagt. Der BGH gab der Klage teilweise Recht und verwies die Sache zur endgültigen Klärung an das Berufsgericht zurück. Das dortige Gericht hatte versäumt, ein entsprechendes medizinisches Gutachten einzuholen.
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Die gute Nachricht: Bei der Kommunalwahl im Mai sind erstmals alle Menschen mit Behinderung wahlberechtigt. Der Landtag von Baden-Württemberg hat am späten Mittwochnachmittag in zweiter Lesung der bestehende Wahlrechtsausschluss von Menschen mit Behinderungen, für die eine gesetzliche Betreuung in allen Angelegenheiten besteht, abgeschafft – wenn auch nur befristet bis Herbst 2021. Bis dahin muss auch der Bundestag über das Bundestagswahlrecht neu entscheiden, um die Vorgaben des Bundesverfassungsgerichtes zu erfüllen.
Der Gesetzentwurf der SPD fand keine Mehrheit. Beschlossen wurde der von den Regierungsfraktionen GRÜNE / CDU eingebrachte Gesetzentwurf.
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Am Mittwoch hat die Bundesregierung den Entwurf der sog. Elektrokleinstfahrzeuge-Verordnung beschlossen. Doch bevor „Elektrokleinstfahrzeuge mit Lenk- bzw. Haltestange“ – besser bekannt als E-Roller oder E-Scooter, also Tretroller mit Elektromotor – bei uns durch die Städte flitzen dürfen, muss der Bundesrat noch zustimmen. Die E-Roller gelten als wichtigen Baustein für den Klimaschutz, der die „letzte Meile“ zwischen Haltestelle und Arbeitsplatz schließt. E-Tretroller mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von bis zu 12 km / Stunde sollen auf Gehwegen und in Fußgängerzonen gefahren werden. Der LVKM sieht einen Konflikt zwischen Fußgängern – insbesondere mobilitätseingeschränkten Fußgängern – und den drei Mal so schnellen E-Tretrollern. Auf schmalen Gehwegen kann dies gefährlich werden. Dies gilt auch für „wild abgestellte“ E-Tretroller auf Gehwegen, die ein Hindernis oder eine Stolperfalle sein können. Bei einer Anhörung im Landesverkehrsministerium Mitte März hatte der LVKM darauf bereits mündlich verwiesen, ebenso die Vertreter der Blinden- und Sehbehindertenverbände. Nun hat der LVKM eine ausführliche schriftliche Stellungnahme nachgereicht.
Sie können die Stellungnahme nachlesen hier…
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Der LVKM hatte um Unterstützung für den Gesetzentwurf der SPD-Landtagsfraktion geworben. Ziel des Gesetzentwurfes ist es, den Wahlrechtsausschluss behinderter Menschen, die eine gesetzliche Betreuung „in allen Angelegenheiten“ haben, ersatzlos abzuschaffen. Am Dienstag dieser Woche haben nun die GRÜN-SCHWARZEN Regierungsfraktionen einen eigenen Gesetzentwurf präsentiert. Ziel ist es, den Wahlrechtsausschluss für die Kommunalwahlen im Mai, für Bürgermeisterwahlen, für Abstimmungen auf kommunaler Ebene sowie für die Landtagswahl 2021 aufzuheben. Das Gesetz soll aber befristet gelten bis 24. Oktober 2021. Hintergrund ist der Beschluss des Bundesverfassungsgerichts, das dem Bund aufgetragen hat, das Bundestagswahlrecht verfassungskonform zu ändern. Das Gesetz soll in einem verkürzten Verfahren Anfang April 2019 beschlossen werden.
Den Gesetzentwurf finden Sie hier…
Eine Zusammenfassung der Diskussion finden Sie kompakt hier…
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