Spastikerverein Mannheim - unser Blog:
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In den letzten Tagen sind die Infektionszahlen deutlich angestiegen, das gibt Anlass zur Sorge und zur erhöhten Vorsicht. Die Landesregierung Baden-Württemberg hat daher die sog. Zweite Pandemiestufe ausgerufen. Dies bedeutet, dass alle aufgerufen sind, die geltenden Abstands- und Hygieneregeln einzuhalten, in geschlossenen Räumen regelmäßig lüften und Verantwortung für unsere Gesundheit und die unserer Mitmenschen zu übernehmen. Die Einhaltung der Regeln soll auch stärker kontrolliert werden. Entscheidend ist, dass es gelingt, im Infektionsfall (oder auch bei Verdacht) rasch die Kontakte nachzuverfolgen.
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Ihre Gesundheit ist uns wichtig!
Aufgrund der Corona-Pandemie und der damit einhergehenden Sicherheits- und Hygienevorschriften bitten wir um Ihr Verständnis, dass in diesem Jahr ausschließlich Mitglieder an der Jahreshauptversammlung teilnehmen können und „Begleitpersonen“ auf die Teilnahme verzichten müssen. Sofern Sie Ihr Recht auf Teilnahme an der Jahreshauptversammlung nicht persönlich ausüben können, steht es Ihnen frei, eine Person Ihrer Wahl schriftlich zu bevollmächtigen. Um für alle Mitglieder die größtmögliche Sicherheit zu gewährleisten tagen wir im Kulturhaus Waldhof. Dort können die erforderlichen Abstände gut eingehalten werden.
Zur Verhinderung der Übertragung von Infektionserregern stellt der Verein sicher, dass Sitzplätze eingerichtet werden, die so angeordnet sind, dass ein Mindestabstand zu anderen Personen von 1,5 Meter gewährleistet ist. Daneben wird Handdesinfektionsmittel vorgehalten. Um eine Kontaktnachverfolgung sicherzustellen, werden Kontaktdaten erhoben. Das sind im Einzelnen: Vor- und Nachname, Anschrift, Datum der Anwesenheit, Telefonnummer und/oder E-Mail- Adresse. Die Daten werden nach 4 Wochen gelöscht.
Teilnahmebedingungen:
Maskenpflicht außerhalb des eigenen Sitzplatzes.
Zutritts- und Teilnahmeverbot:
Personen, die in Kontakt zu einer mit dem Coronavirus infizierten Person stehen oder standen, wenn seit dem letzten Kontakt noch nicht 14 Tage vergangen sind, oder die typische Symptome einer Infektion mit dem Coronavirus, namentlich Geruchs- und Geschmacksstörungen, Fieber, Husten sowie Halsschmerzen, aufweisen.
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Durch die Corona-Pandemie war es im März 2020 leider nicht möglich unsere Jahreshauptversammlung durchzuführen. Wir als Vorstand beobachten die aktuelle Situation sehr genau. Aus Rücksicht auf unsere Mitglieder, die teilweise der sogenannten vulnerablen Personengruppen angehören, sind wir besonders achtsam. Sobald die Lage es zulässt, werden wir zur Jahreshauptversammlung 2020 einladen.
Bleiben Sie gesund!
Ihr Vorstand
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Der Weg war lang und steinig. In schier endlosen Verhandlungsrunden haben sich nun die Träger der Eingliederungshilfe, die Träger der Leistungserbringer und die Interessensvertretung der Menschen mit Behinderungen am Mittwoch auf einen Landesrahmenvertrag für Baden-Württemberg gem. § 131 Abs. 1 SGB IX geeinigt. Nun muss er „nur noch“ von den Vertragspartnern unterzeichnet werden – und kann dann veröffentlicht und umgesetzt werden. Doch auch die Umsetzung wird für alle Beteiligten noch einiges abverlangen, heißt es doch, von gewohnten Verfahren Abschied zu nehmen.
Die aktuelle Pressemitteilung der Verbände finden Sie hier…
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In Umfragen spricht sich eine große Mehrzahl der Bevölkerung für Inklusion aus! Na klar! Doch wenn es dann an die Umsetzung im Alltag geht, hört, liest oder sieht man doch oft ein „ja, aber ...“ Nun räumt die Aktion Mensch in einem Faktencheck mit den 11 wichtigsten Vorteilen über Inklusion auf.
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Alles ist anders durch Corona. Und nun beginnen die Sommerferien und viele von uns verbringen ihn zuhause. Im von Aktion Mensch geförderten Projekt „Inklusive Wanderbotschafter/innen im Naturpark Schwäbisch-Fränkischer Wald“ wurden eifrig neue Wanderwege für Rollstuhl gesucht, getestet und nun auch veröffentlicht. Unser Landesverband war dabei einer der „Geburtshelfer“ und so freuen wir uns umso mehr über das gelungene Ergebnis. Vier Touren im Naturpark Schwäbisch-Fränkischer Wald warten nun auf Besucher mit und ohne Behinderung. Die Tourentipps gibt es in den Rathäusern im Gebiet des Naturparks oder online. Sie können Sie auch bestellen bei der Naturparkgeschäftsstelle.
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Im Sommer 2016 hat das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (bmas) eine Studie zum aktiven und passiven Wahlrecht von Menschen mit Behinderung veröffentlicht. Die Studie bestätigt, dass Menschen mit Behinderungen, für die eine gesetzliche Betreuung „in allen Angelegenheiten“ angeordnet ist, nicht pauschal vom Wahlrecht ausgeschlossen werden dürfen. In Baden-Württemberg betrifft dies rund 6.000 Menschen. Vor der Kommunalwahl 2019 wurde der Wahlausschluss vorübergehend ausgesetzt. Nun soll dauerhaft ein inklusives Wahlrecht eingeführt werden. Am 28. Mai 2020 haben die Landtagsfraktionen der SPD und der FDP/DVP einen gemeinsamen Gesetzentwurf eingebracht. Und am 16. Juni 2020 hat die Landesregierung einen eigenen Gesetzentwurf vorgestellt. Der LVKM hat zu beiden Entwürfen im Anhörungsverfahren Stellung bezogen. Elf Jahre nach Inkrafttreten der UN-Behindertenrechtskonvention ist es höchste Zeit für ein inklusives Wahlrecht!
Die ausführlichen Stellungnahmen finden Sie hier und hier…
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Gestern hat das Ministerium für Soziales und Integration Baden-Württemberg die Corona-Verordnung WfbM verkündet, die ab 23. Juli 2020 gilt. Die Corona-Verordnung WfbM enthält erneut auch Regelungen für die berufliche Rehabilitation sowie Angebote der Eingliederungshilfe (Interdisziplinäre Frühförderung, heilpädagogische Angebote, Familienentlastende Dienste). Künftig gibt es bei diesen Angebote keine starren Personenobergrenzen mehr. Nun wird die Verantwortung an den Träger des Angebots übertragen, die Zahl der Nutzer zu reduzieren, „wenn die Einhaltung des Gesundheitskonzepts zur Sicherstellung eines ausreichenden Infektionsschutzes dies erfordert“. In WfbMs entfallen die Regelungen der Notbetreuung (kk§ 1a).
Die ab 23. Juli 2020 geltende Verordnung finden Sie hier…
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Schulen und Kitas sind größtenteils wieder offen. Es gelten aber noch immer klare Verhaltens- und Hygieneregeln. Mit der Öffnung der Einrichtungen sind Freude und Erleichterung, aber auch Sorgen und Ängste verbunden. Vor diesem Hintergrund hat die gemeinnützige Hamburger Treuhandstiftung SeeYou des Katholischen Kinderkrankenhauses Wilhelmsstift überlegt, was sie dazu beitragen kann, über einen vernünftigen Umgang mit dem Corona-Virus aufzuklären. Das Ergebnis ist der (nicht barrierefreie) Erklärfilm mit Wilhelm und Wilma.
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