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Informationen für Menschen mit Behinderung und deren Angehörige

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Bvkm-Musterwiderspruch bei Ablehnung von Grundsicherung im Eingangs- und Berufsbildungsbereich

In seinem aktuellen Rundschreiben weist der Bundesverband für körper- und mehrfachbehinderte Menschen (bvkm) darauf hin, dass seit Juli 2017 Menschen mit Behinderungen, die nach der Schulentlassung nun in den Eingangs-und Berufsbildungsbereich einer Werkstatt für behinderte Menschen (WfbM) besuchen, keine Grundsicherung bewilligt bekommen. Begründet wird dies damit, dass eine „dauerhafte volle Erwerbsminderung“ nicht vorliege. Der bvkm rät daher den Betroffenen, einen Widerspruch gegen die Ablehnung einzulegen.

Die Argumentationshilfe sowie einen Musterwiderspruch finden Sie hier…
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