Spastikerverein Mannheim - unser Blog:

Informationen für Menschen mit Behinderung und deren Angehörige

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Landtag diskutierte über innovative Wohnungspolitik – integrativ, nachhaltig, bezahlbar

Bei der Plenarsitzung des Landtags von Baden-Württemberg wurde unter TOP 5 ein Antrag der GRÜNEN zur innovativen Wohnungspolitik beraten (LT-Drs. 16/793), siehe hier…

Der LVKM nahm diese Debatte zum Anlass, auf den Mangel an bezahlbaren barrierefreien Wohnungen im Land hinzuweisen. Er formulierte die Sorge, im Baurecht die Vorgaben für den barrierefreien Wohnungsbau zu lockern, da diese Verpflichtung manche als eine zu große Hürde beim Bau von kostengünstigen Wohnungen sei.

Die Meldung finden Sie hier…
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Bereits zum 12. Mal: Mittelstandspreis für soziale Verantwortung

Das Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Wohnungsbau lobt den Mittelstandspreis für soziale Verantwortung gemeinsam mit Caritas und Diakonie in Baden-Württemberg dieses Jahr bereits zum zwölften Male aus. Der Mittelstandspreis zeichnet kleine und mittlere Unternehmen mit bis zu 500 Mitarbeitern aus und ist in dieser Form der teilnehmerstärkste CSR-Preis in Baden-Württemberg. Der Wettbewerb will engagierten Unternehmen die Möglichkeit bieten, ihr gutes Beispiel unternehmerischen Engagements in der Öffentlichkeit sichtbar zu machen und als Vorbild zu dienen.

Mehr dazu hier…
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Gesetzesänderungen von E – N: Eingliederungshilfe, Grundsicherung, Kindergeld, Leichte Sprache, Mutterschutz, Notariatsreform

Alle Jahre wieder … gibt es zum Jahreswechsel gesetzliche Änderungen. Nicht alle betreffen Menschen mit Behinderungen und deren Familien. Aber einige halt doch. Die wichtigsten hat der LVKM für Sie kurz zusammengestellt. Kindergeld, Kinderfreibetrag und steuerlicher Grundfreibetrag steigen ebenso wie die Grundsicherung. Da das Kindergeld steigt, steigt auch der Unterhaltsbeitrag der Eltern für ihre volljährigen Kinder mit Behinderung, die in einer Wohneinrichtung leben. Neu ist, dass Bundesbehörden auf Wunsch der Betroffenen auch Bescheide in Leichter Sprache „übersetzen“ müssen. Das neue Mutterschutzgesetz bezieht erstmals auch Mütter mit Behinderungen ein. Und es gibt eine längere Schutzfrist nach der Geburt, wenn eine Frau ein Kind mit Behinderung zur Welt gebracht hat. Und schließlich ist noch die Notariatsreform Baden-Württemberg zu nennen, denn nun ist für gesetzliche Betreuungen das Amtsgericht zuständig.

Die Änderungen können Sie hier nachlesen…
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