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Informationen für Menschen mit Behinderung und deren Angehörige

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Landesfamilienpass 2020 ermöglicht vergünstigten Besuch von Ausflugszielen

Familien mit behinderten Kindern zählen zum Kreis der berechtigten Familien, die Anspruch auf den Landesfamilienpass 2020 haben. Bis zu vier Erwachsene können dabei als Bezugsperson der Kinder eingetragen werden, so dass z.B. auch die Großeltern mit den Kindern unterwegs sein können. Mit dem Gutscheinheft können Ausflugsziele im Ländle kostenlos oder vergünstigt besucht werden. Familien müssen den Landesfamilienpass beim Rathaus des Wohnortes beantragen.

Die Liste der Ausflugsziele und weitere Infos gibt es hier…
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