Es gibt noch „weiße Flecken“ bei der Umsetzung des Bundesteilhabegesetzes
Kernstück des Bundesteilhabegesetzes (BTHG) ist die Ergänzende Unabhängige Teilhabeberatung (EUTB). Obwohl in Baden-Württemberg 91 Anträge gestellt wurden, gibt es noch „weiße Flecken“ in der Beratungslandkarte. Nun soll in einer zweiten Antragsrunde bis zum 30. November 2017 weitere Beratungsstellen gefunden werden für den Alb-Donau-Kreis, Ulm, Heidenheim, Biberach, Konstanz, Waldshut-Tiengen und Lörrach.
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