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Corona-Krise: Schulen – auch SBBZ – öffnen schrittweise ab 4. Mai 2020

Ab Montag dürfen Schulen wieder Präsenzunterricht anbieten. Dies gilt auch für SBBZ – für die Schulabgänger der Jahre 2020 und 2021. Im Bildungsgang GENT betrifft dies die Schüler, die die Berufsschulstufe verlassen, also die Klassen 11 und 12.

Mehr dazu hier…


Zu einem späteren Zeitpunkt (noch offen) sollen dann die Abschlussklassen der Grundstufen folgen. Schulkindergärten bleiben aufgrund des hohen Infektionsrisikos zu. Hausunterricht (auch bei SBBZ) bleibt weiterhin untersagt. Fernlernunterricht soll bei allen Schülern den Präsenzunterricht ersetzen. Es gibt auch eine erweiterte Form der Notbetreuung. Daraus weist der Amtschef des Kultusministeriums einem Schreiben an die Staatlichen Schulämter ausdrücklich hin.

Nachzulesen hier…



Für die Notbetreuung behinderter Kinder gelten bereits von Anfang an erweiterte Möglichkeiten. Nach Rückmeldungen von vielen Familien wurden diese vor Ort nicht immer in der vorgesehenen Weise umgesetzt sondern deutlich restriktiver. Wenn die häusliche Betreuung der Schüler des SBBZ oder des Schulkindergartens nicht sichergestellt ist, besteht von Anfang an ein Anspruch auf Notbetreuung. Im Unterschied zu den nicht behinderten Kindern muss die Voraussetzung „Eltern arbeiten in systemrelevanten Bereichen“ erfüllt sein.


Es wird verwiesen auf das Schreiben des Amtschefs vom 15. März 2020, siehe hier…

Für die kommende Woche sollen gemeinsame Hinweise des Kultus- und des Verkehrsministeriums zur Schülerbeförderung veröffentlicht werden.
 

Unser Tipp: lesen Sie die Fragen und Antworten des Kultusministeriums – auch zu den SBBZ - , die laufend ergänzt werden…
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