Spastikerverein Mannheim - unser Blog:
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Anspruch berufstätiger Eltern auf Entschädigung bei Schließung von Kita / Schulen

Mit Wirkung vom 28. März 2020 wurde im Infektionsschutzgesetz (IfSG)neu der § 56 Absatz 1 a eingefügt. Nun haben berufstätige Eltern einen Anspruch auf Entschädigung des Verdienstausfalles, wenn aufgrund behördlicher Anordnung Kita und Schulen geschlossen sind. Dies gilt selbstverständlich auch für Schulkindergarten und SBBZ. Die Regelung ist bis zum 31. Dezember 2020 befristet. Eine Entschädigung wird max. für 6 Wochen gezahlt – und auch nur für die Zeiten außerhalb der Ferien. Bei behinderten Kindern, die auf Hilfe angewiesen sind, gilt die Altersgrenze von 12 Jahren nicht.

Sie finden alle notwendigen Informationen gebündelt hier…
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Corona-Krise: Schulen – auch SBBZ – öffnen schrittweise ab 4. Mai 2020

Ab Montag dürfen Schulen wieder Präsenzunterricht anbieten. Dies gilt auch für SBBZ – für die Schulabgänger der Jahre 2020 und 2021. Im Bildungsgang GENT betrifft dies die Schüler, die die Berufsschulstufe verlassen, also die Klassen 11 und 12.

Mehr dazu hier…


Zu einem späteren Zeitpunkt (noch offen) sollen dann die Abschlussklassen der Grundstufen folgen. Schulkindergärten bleiben aufgrund des hohen Infektionsrisikos zu. Hausunterricht (auch bei SBBZ) bleibt weiterhin untersagt. Fernlernunterricht soll bei allen Schülern den Präsenzunterricht ersetzen. Es gibt auch eine erweiterte Form der Notbetreuung. Daraus weist der Amtschef des Kultusministeriums einem Schreiben an die Staatlichen Schulämter ausdrücklich hin.

Nachzulesen hier…



Für die Notbetreuung behinderter Kinder gelten bereits von Anfang an erweiterte Möglichkeiten. Nach Rückmeldungen von vielen Familien wurden diese vor Ort nicht immer in der vorgesehenen Weise umgesetzt sondern deutlich restriktiver. Wenn die häusliche Betreuung der Schüler des SBBZ oder des Schulkindergartens nicht sichergestellt ist, besteht von Anfang an ein Anspruch auf Notbetreuung. Im Unterschied zu den nicht behinderten Kindern muss die Voraussetzung „Eltern arbeiten in systemrelevanten Bereichen“ erfüllt sein.


Es wird verwiesen auf das Schreiben des Amtschefs vom 15. März 2020, siehe hier…

Für die kommende Woche sollen gemeinsame Hinweise des Kultus- und des Verkehrsministeriums zur Schülerbeförderung veröffentlicht werden.
 

Unser Tipp: lesen Sie die Fragen und Antworten des Kultusministeriums – auch zu den SBBZ - , die laufend ergänzt werden…
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Corona-Krise: Werkstätten für behinderte Menschen (WfbM) öffnen ab 4. Mai 2020

Ab Montag dürfen WfbM wieder schrittweise öffnen. Schrittweise heißt, dass ein Viertel der WfbM-Beschäftigten wieder an ihre Arbeitsplatze zurückkehren dürfen. Dies gilt analog auch für die Förder- und Betreuungsgruppen (FUB). Die Rückkehr ist freiwillig. Und die Einrichtungen müssen Konzepte vorlegen, die den Gesundheitsschutz (Hygiene-, Abstandsregeln) erfüllt – auch für die Beförderung von zuhause in die Werkstatt. Die Einrichtungen arbeiten seit Tagen intensiv an solchen Konzepten, die auch die Basis waren für die Entscheidung der Landesregierung zur Wiedereröffnung.

Eine Übersicht der neuen Regelungen finden Sie hier…

Die Corona-Verordnung WfbM vom 29. April 2020, die ab 4. Mai 2020 gilt, finden Sie hier…
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Lebenshilfe begrüßt geplante Entlastungen für Angehörige von Menschen mit Behinderungund fordert den Schutz von Frühförderstellen

Berlin. Seitdem die Werkstätten für Menschen mit Behinderung, Kitas und Schulen wegen der Corona-Pandemie geschlossen sind, müssen häufig die Angehörigen die vollständige Betreuung zuhause sicherstellen. Viele Familien sind damit schnell überlastet. Hinzu kommt, dass die sonst üblichen ambulanten Unterstützungsangebote wie Familienentlastende Dienste aktuell kaum bis gar nicht zur Verfügung stehen. Damit die Ansprüche auf den für Unterstützungsleistungen einsetzbaren Entlastungsbetrag nicht verfallen, sondern auch später in Anspruch genommen werden können, hatte die Lebenshilfe bereits gefordert, die Frist für die Nutzung des Entlastungsbetrages (Paragraf 45 b Sozialgesetzbuch XI) zu verlängern. Die Lebenshilfe begrüßt nun, dass ihr Vorschlag im seit gestern vorliegenden Entwurf des zweiten Gesetzes zum Schutz der Bevölkerung bei einer epidemischen Lage von nationaler Tragweite aufgegriffen worden ist. Danach sollen die 2019 nicht beanspruchten Entlastungsleistungen noch bis zum 30. September 2020 eingelöst werden können. Außerdem soll die Struktur dieser Unterstützungsangebote gesichert werden, in dem Mehrausgaben und Mindereinnahmen ausgeglichen werden.

Erfreulich ist auch, dass der Spitzenverband der Gesetzlichen Krankenversicherungen in einem Brief an die Lebenshilfe anerkannte, dass die aktuelle Schließung von Kitas und Werkstätten eine akute Pflegesituation darstelle und somit die pflegenden Angehörigen, die nun plötzlich in eine Betreuungssituation gekommen sind, grundsätzlich Anspruch auf Pflegeunterstützungsgeld (Paragraf 44 a Sozialgesetzbuch XI) für bis zu zehn Arbeitstage haben. Dafür müssen die Angehörigen einen Antrag bei ihrer Pflegekasse stellen.
Unbeantwortet vom Gesundheitsministerium blieb jedoch bislang die Forderung der Lebenshilfe, dass Frühförderstellen für Kinder mit Beeinträchtigung, die ihre Leistungen derzeit nicht anbieten dürfen, auch von der gesetzlichen Krankenversicherung Ausgleichszahlungen erhalten, um langfristig ihre Existenz zu sichern. „Wir sind dankbar für die wichtigen und umfangreichen Schutzschirmpakete. Allerdings verstehen wir nicht, warum mit dem aktuellen Schutzschirm im Umfang von einer Milliarde Euro die medizinischen Leistungen in der Frühförderung nicht abgedeckt sind. In der Frühförderung gilt wirklich, dass man mit wenig Geld Entscheidendes für Kinder mit Beeinträchtigungen bewirken kann. Daher müssen Frühförderstellen mit ihrer Komplexleistung abgesichert werden, hier muss Minister Spahn unbedingt noch nachbessern“, so die Lebenshilfe-Bundesvorsitzende Ulla Schmidt, MdB und Gesundheitsministerin a.D.
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Corona-Krise: Bund und Länder vereinbaren Lockerungen

Am Mittwoch fand eine Telefonkonferenz der Bundeskanzlerin und aller Ministerpräsidenten statt. Dabei verständigten sich die Beteiligten auf einen Fahrplan zur Lockerung der Beschränkungen in der Corona-Krise. Dabei wird weiter „auf Sicht“ gefahren; die Maßnahmen gelten zunächst bis zum 3. Mai 2020. Eine gute Übersicht der neuen Regelungen finden Sie unter https://www.bundesregierung.de/breg-de
 
Die Landesregierung Baden-Württemberg hat in ihrer Pressekonferenz am Donnerstag die Umsetzung in Baden-Württemberg vorgestellt. Dabei wurde angekündigt, dass die geänderte allgemeine Corona-Verordnung am heutigen Freitag veröffentlicht wird.
 
Die Notbetreuung von Kindern in Kitas und Schulen soll ausgeweitet werden. Allerdings nur im Blick auf die Kinder von Eltern, die am Arbeitsplatz eine Präsenzpflicht haben und daher nicht von zuhause aus arbeiten können. Das Kultusministerium erarbeitet derzeit die Details. Alle Informationen dazu finden Sie gebündelt hier…
 
Eine Änderung der Corona-WfbM-Verordnung ist für Anfang nächster Woche angekündigt. Doch auch hier gilt, dass das Betretungsverbot der Werkstätten für behinderte Menschen (WfbM) zunächst weiter bis zum 3. Mai 2020 gilt. Den Fahrplan zur Lockerung können Sie nachlesen hier…

Wir halten Sie weiterhin auf dem Laufenden, versprochen!
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Deutsches Institut für Menschenrechte: auch in Zeiten von Corona gesundheitliche Versorgung von Menschen mit Behinderung sicherstellen

Das Deutsche Institut für Menschenrechte fordert Bund, Länder und Kommunen dazu auf, besondere Gefahrenlagen für Menschen mit Behinderungen zu identifizieren sowie Maßnahmen zu treffen, die ihren Schutz und Sicherheit gewährleisten. "Restriktionen zur Eindämmung des Corona-Virus dürfen Menschen mit Behinderungen nicht diskriminieren oder besonderen Risiken aussetzen", erklärte Beate Rudolf, Direktorin des Instituts, anlässlich der Veröffentlichung einer Stellungnahme der Monitoring-Stelle UN-Behindertenrechtskonvention des Instituts zu den Rechten auf Leben und Gesundheit von Menschen mit Behinderungen. Staatliche Maßnahmen, Informationen der Gesundheitsbehörden sowie Informationen zu Versorgungs- und Unterstützungsleistungen müssten der Öffentlichkeit in Gebärdensprache und allen Arten und Formaten zur Verfügung gestellt werden, einschließlich zugänglicher digitaler Technologie, Untertiteln, Weiterleitungsdiensten, Textnachrichten, leicht lesbarer und einfacher Sprache.


Die ausführliche Stellungnahme zum Nachlesen finden Sie hier…
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Fachtag „Plötzlich ist alles anders!“ am 16. Mai 2020 in Neckargemünd

Familien mit behinderten Kindern wissen ganz genau, wie sich das Leben mit einem behinderten Kind plötzlich verändert. Dies greift der Fachtag „Plötzlich ist alles anders!“ auf. Die Stephen-Hawking-Schule in Neckargemünd lädt zu einem Ratgeberfachtag für Eltern von Kindern mit körperlich und motorischen Einschränkungen ein. In den Arbeitsgruppen geht es u.a. um das Bedarfsermittlungsinstrument zum BTHG, die Versorgung und Finanzierung von Hilfsmitteln, Nachteilsausgleich, die Rolle der Sonderschulen in der Inklusion sowie um das sog. Behindertentestament.

Mehr dazu hier…
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Selber kochen mit Schritt-für-Schritt-Anleitung unter www.kochen-kann-ich-auch.de

Zum barrierefreien Ernährungsführerschein passt das Projekt „Kochen kann ich auch“. Seit über zehn Jahren bietet der LVKM leckere Rezepte mit einer umfassenden Anleitung mit wenig Text und viele Bilder an. Er wollte damit Menschen mit Behinderungen ermöglichen, preiswert und gesund selber zu kochen. Über 150 Rezepte wurden entwickelt.

Sie finden diese auf einer CD zusammengefasst (Preis: 7,50 Euro bzw. 5 Euro ermäßigt für Menschen mit Behinderungen) oder auch online hier…
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