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Corona-Krise: Werkstätten für behinderte Menschen (WfbM) öffnen ab 4. Mai 2020

Ab Montag dürfen WfbM wieder schrittweise öffnen. Schrittweise heißt, dass ein Viertel der WfbM-Beschäftigten wieder an ihre Arbeitsplatze zurückkehren dürfen. Dies gilt analog auch für die Förder- und Betreuungsgruppen (FUB). Die Rückkehr ist freiwillig. Und die Einrichtungen müssen Konzepte vorlegen, die den Gesundheitsschutz (Hygiene-, Abstandsregeln) erfüllt – auch für die Beförderung von zuhause in die Werkstatt. Die Einrichtungen arbeiten seit Tagen intensiv an solchen Konzepten, die auch die Basis waren für die Entscheidung der Landesregierung zur Wiedereröffnung.

Eine Übersicht der neuen Regelungen finden Sie hier…

Die Corona-Verordnung WfbM vom 29. April 2020, die ab 4. Mai 2020 gilt, finden Sie hier…
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