Gesetzentwürfe: Baden-Württemberg will dauerhaft ein inklusives Wahlrecht schaffen
Im Sommer 2016 hat das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (bmas) eine Studie zum aktiven und passiven Wahlrecht von Menschen mit Behinderung veröffentlicht. Die Studie bestätigt, dass Menschen mit Behinderungen, für die eine gesetzliche Betreuung „in allen Angelegenheiten“ angeordnet ist, nicht pauschal vom Wahlrecht ausgeschlossen werden dürfen. In Baden-Württemberg betrifft dies rund 6.000 Menschen. Vor der Kommunalwahl 2019 wurde der Wahlausschluss vorübergehend ausgesetzt. Nun soll dauerhaft ein inklusives Wahlrecht eingeführt werden. Am 28. Mai 2020 haben die Landtagsfraktionen der SPD und der FDP/DVP einen gemeinsamen Gesetzentwurf eingebracht. Und am 16. Juni 2020 hat die Landesregierung einen eigenen Gesetzentwurf vorgestellt. Der LVKM hat zu beiden Entwürfen im Anhörungsverfahren Stellung bezogen. Elf Jahre nach Inkrafttreten der UN-Behindertenrechtskonvention ist es höchste Zeit für ein inklusives Wahlrecht!
Die ausführlichen Stellungnahmen finden Sie hier und hier…
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