Neue Corona-Verordnung Werkstätten für behinderte Menschen (WfbM): gültig vom 23. Juli 2020 bis 31. August 2020
Gestern hat das Ministerium für Soziales und Integration Baden-Württemberg die Corona-Verordnung WfbM verkündet, die ab 23. Juli 2020 gilt. Die Corona-Verordnung WfbM enthält erneut auch Regelungen für die berufliche Rehabilitation sowie Angebote der Eingliederungshilfe (Interdisziplinäre Frühförderung, heilpädagogische Angebote, Familienentlastende Dienste). Künftig gibt es bei diesen Angebote keine starren Personenobergrenzen mehr. Nun wird die Verantwortung an den Träger des Angebots übertragen, die Zahl der Nutzer zu reduzieren, „wenn die Einhaltung des Gesundheitskonzepts zur Sicherstellung eines ausreichenden Infektionsschutzes dies erfordert“. In WfbMs entfallen die Regelungen der Notbetreuung (kk§ 1a).
Die ab 23. Juli 2020 geltende Verordnung finden Sie hier…
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