Kindergeld für volljährige Kinder mit Behinderungen (BT-Drucksache 19-22408)
Viele Familien mit volljährigen Kindern mit Behinderungen klagen über die überbordene Bürokratie. Dies betrifft Familien, deren erwachsene Kinder aufgrund der Schwere der Behinderung nicht selbst ihren Lebensunterhalt bestreiten können und die Eltern daher auch über das 25. Lebensjahr hinaus Anspruch auf Kindergeld haben (sofern sie Unterhaltsleistungen für die Kinder erbringen). Doch die Familienkassen verlangen in engen Zeitabständen darüber einen Nachweis – obwohl die Behinderung – leider – dauerhaft ist. Nach einem Gespräch mit Pascal Kober, sozialpolitischen Sprecher der FDP-Bundestagsfraktion, hat die FDP-Fraktion das Anliegen aufgegriffen. Inzwischen liegt die Antwort der Bundesregierung dazu vor.
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