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Landtag von Baden-Württemberg beschließt inklusives Wahlrecht

Was lange währt …. am Mittwoch dieser Woche hat der Landtag von Baden-Württemberg das inklusive Wahlrecht verabschiedet. Damit wird die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichtes umgesetzt. Konkret bedeutet dies, dass ab sofort auch Menschen mit Behinderungen, für die eine gesetzliche Betreuung „in allen Angelegenheiten“ bestellt ist, wahlberechtigt sind bei Landtagswahlen, Volksabstimmungen und Kommunalwahlen. Nach einer Studie des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales betrifft dies rund 6.000 Menschen in Baden-Württemberg.Nachdem die Oppositionsparteien SPD und FDP einen gemeinsamen Gesetzentwurf vorgelegt haben, haben die Regierungsfraktionen GRÜNE und CDU ebenfalls einen – fast identischen – Gesetzentwurf vorgelegt. Für uns zählt, dass das inklusive Wahlrecht kommt.

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