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Informationen für Menschen mit Behinderung und deren Angehörige

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LVKM nimmt Stellung zur Änderung des Landeswohnraumförderungsgesetzes

Das Wirtschaftsministerium hat einen Entwurf zur Änderung des Landeswohnraumförderungsgesetzes vorgelegt. Die Verbändeanhörung hat der Landesverband zu einer Stellungnahme genutzt. Wir haben den Entwurf im Lichte der UN-Behindertenrechtskonvention betrachtet, da Menschen mit Behinderungen zu einer besonderen Zielgruppe der Wohnungsbauförderung zählen. Wir bedauern, dass z.B. Wohnraum für Wohngemeinschaften von Menschen mit Behinderungen, die unter das Wohn-, Teilhabe- und Pflegegesetz (WTPG) fallen, nicht vom Geltungsbereich des Landeswohnraumförderungsgesetzes fällt. In den nächsten Jahren soll eine landesweite elektronische Wohnungsbindungskartei aufgebaut werden. Hier regen wir an, dass die barrierefreien Wohnungen gesondert ausgewiesen werden, da nur so festgestellt werden kann, ob ausreichend barrierefreie Wohnungen zur Verfügung stehen.

Die Stellungnahme finden Sie zum Nachlesen hier…
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