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Bundesgerichtshof (BGH): Erste-Hilfe-Maßnahmen bei Zusammenbruch im Sportunterricht

Gestern hat der BGH ein weiteres wegweisendes Urteil gefällt. Der BGH entschied, dass Sportlehrer eine sog. Amtspflicht hätten, erforderliche und zumutbare Erste-Hilfe-Maßnahmen rechtzeitig und in ordnungsgemäßer Weise durchzuführen. Ein Notruf allein reiche nicht aus. In dem Prozess ging es um einen ehemaligen Abiturienten aus Wiesbaden, der im Jahr 2013 beim Aufwärmen im Sportunterricht zusammengebrochen und seitdem zu 100 Prozent schwer behindert ist. Der ehemalige Schüler hatte das Land Hessen wegen unzureichender Erste-Hilfe-Maßnahmen verklagt. Der BGH gab der Klage teilweise Recht und verwies die Sache zur endgültigen Klärung an das Berufsgericht zurück. Das dortige Gericht hatte versäumt, ein entsprechendes medizinisches Gutachten einzuholen.

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