Diskussion um die Reform des Jugendhilferechts
Die Diskussion um die Reform des Jugendhilferechts (SGB VIII) dauert seit Jahren an. Bereits mehrere Bundesregierungen formulierten in ihren Koalitionsverträgen, das Jugendhilferecht zu reformieren und einheitliche Lösungen für Kinder und Jugendliche mit seelischen Behinderungen (SGB VIII) bzw. Kindern und Jugendliche mit geistiger bzw. körperlicher Behinderung (SGB XII) zu schaffen. Doch Antworten darauf gibt es nun vermutlich auch frühestens in der nächsten Legislaturperiode. Die Fachverbände haben nun erneut ihre Erwartungen an ein einheitliches Leistungsrecht formuliert.
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