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Informationen für Menschen mit Behinderung und deren Angehörige

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Bundesteilhabegesetz (BTHG) ist verkündet – und tritt stufenweise in Kraft

Es ist wohl die umfangreichste Sozialrechtsreform seit Jahrzehnten – und die wohl am heftigsten diskutierte Reform: das Bundesteilhabegesetz (BTHG). Vor dem Jahreswechsel wurde das Gesetz veröffentlicht, so dass die ersten Regelungen mit dem Jahresbeginn 2017 in Kraft treten konnten. Zugegeben, das ganze Paket zu durchschauen, ist schon allein des Umfangs wegen schwierig. Der LVKM bietet im Laufe des Jahres Infotage an, um vor allem Menschen mit Behinderungen, und deren Familien über die Neuerungen zu informieren.
Der Paritätische Gesamtverband hat einen guten Überblick zusammengestellt. Dort finden Sie auch den Gesetzestext (immerhin noch 107 (!) Seiten), eine Aufstellung, wann was in Kraft tritt sowie Informationen für Wohneinrichtungen.

Die Handreichungen sowie das Gesetz finden Sie hier…

Was sich ab 2017 durch das BTHG im Wesentlichen ändert (in Stichworten): Verbesserungen im Recht der Schwerbehindertenvertretung, Verbesserungen der Mitwirkung von Menschen mit Behinderungen in den Werkstätten für Menschen mit Behinderungen, Änderungen beim Schwerbehindertenausweis, Verbesserungen bei der Anrechnung von Einkommen und Vermögen (bei erwerbstätigen Menschen mit Behinderungen).

Eine ausführliche Darstellung finden Sie in einer Pressemitteilung des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales hier…
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