Mit dem Landesfamilienpass verbilligt Freizeiteinrichtungen besuchen
Diese Woche begann der meteorologische Frühling. Für uns ein willkommener Anlass, auf den Landesfamilienpass Baden-Württemberg und das damit verbundene Gutscheinheft aufmerksam zu machen. Anspruch darauf haben auch Familien mit einem schwer behinderten Kind. Den Landesfamilienpass gibt es auf Antrag beim Rathaus des Wohnortes.
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