Neue Corona-Verordnung BW gilt ab 1. Juli 2020 – weitere Lockerungen, Wegfall einzelner Spezial-Verordnungen
Übersichtlicher und verständlicher ist die ab 1. Juli 2020 geltende neue Corona-Verordnung BW. Und sie enthält weitere Schritte zurück in den „normalen“ Alltag. Einige Spezial-Verordnungen werden jetzt aufgehoben und die Inhalte – soweit erforderlich – in der allgemeinen Corona-Verordnung BW aufgenommen. Abstandsregeln und Maskenpflicht bestehen weiterhin. 20 Personen können sich im öffentlichen oder im privaten Raum treffen.
Veranstaltungen sind bis 250 Personen möglich, wenn den Teilnehmern feste Sitzplätze zugewiesen werden und es ein vorher festgelegtes Programm gibt (z.B. Kulturveranstaltung, Vereinstreffen oder Mitarbeiterversammlung). Bei Veranstaltungen sind die Hygieneanforderungen zu beachten und ggf. auch Hygienekonzepte zu erarbeiten.
Weitere Informationen, die Links zu weiteren Spezialverordnungn sowie den Text der neuen allgemeinen Corona-Verordnung finden Sie hier…
Veranstaltungen sind bis 250 Personen möglich, wenn den Teilnehmern feste Sitzplätze zugewiesen werden und es ein vorher festgelegtes Programm gibt (z.B. Kulturveranstaltung, Vereinstreffen oder Mitarbeiterversammlung). Bei Veranstaltungen sind die Hygieneanforderungen zu beachten und ggf. auch Hygienekonzepte zu erarbeiten.
Weitere Informationen, die Links zu weiteren Spezialverordnungn sowie den Text der neuen allgemeinen Corona-Verordnung finden Sie hier…

