Spastikerverein Mannheim - unser Blog:
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Am Dienstag hat die Landesregierung ihre erweiterte Teststrategie vorgestellt. Während in Bayern alle Bürgerinnen und Bürger einen Zugang zu einem (kostenlosen) Testverfahren Corona haben sollen, will Baden-Württemberg zielgerichtete Untersuchungen in bestimmten Bevölkerungsgruppen vornehmen. Besonders im Blick sind das Personal in Krankenhäusern und in der Pflege. Nach den Sommerferien soll mit den Tests begonnen werden.
Mehr dazu hier… Die LVKM-Geschäftsstelle erreichen zunehmend Anfragen von Angehörigen und Mitarbeitern zu Tests im gesamten Bereich der Behindertenhilfe (Schulkindergarten, SBBZ, WfbM, Tagesförderstätten, Offene Hilfen, ambulant betreute Wohngemeinschaften sowie besondere gemeinschaftliche Wohnformen). Diese sind nach Kenntnisstand des LVKM weiterhin außen vor und werden nur bei konkreten Anhaltspunkten getestet.
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Aus der Sicht von Bundesgesundheitsminister Jens Spahn sei die stationäre Pflege oftmals die „bessere Wahl“ als die häusliche Pflege. Dies sagte er gestern im ZDF-Morgenmagazin. Am Abend hat der Bundestag das umstrittene (und etwas nachgebesserte) Gesetz mit den Stimmen von CDU/CSU und SPD beschlossen (die Opposition hat geschlossen dagegen gestimmt). Positiv ist z. B., dass die Rahmenempfehlungen künftig auf die flächendeckende Versorgung mit außerklinischer Intensivpflege hinwirken sollen. Auch sind betreute Wohnformen der Eingliederungshilfe explizit als Leistungsorte für außerklinische Intensivpflege vorgesehen. Die Selbsthilfeverbände behinderter Menschen haben seit August 2019 heftig protestiert.Die Sorge ist nach wie vor groß, gegen den eigenen Willen aus Kostengründen in eine stationäre Wohnform zu müssen, denn die Formulierung „berechtigte Wünsche“ lässt Spielraum für Interpretation.
Den 7-minütigen Beitrag im ZDF-Morgenmagazin finden Sie hier…Die Debatte im Bundestag sowie den Gesetzestext und die Änderungsanträge finden Sie hier…
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Übersichtlicher und verständlicher ist die ab 1. Juli 2020 geltende neue Corona-Verordnung BW. Und sie enthält weitere Schritte zurück in den „normalen“ Alltag. Einige Spezial-Verordnungen werden jetzt aufgehoben und die Inhalte – soweit erforderlich – in der allgemeinen Corona-Verordnung BW aufgenommen. Abstandsregeln und Maskenpflicht bestehen weiterhin. 20 Personen können sich im öffentlichen oder im privaten Raum treffen.
Veranstaltungen sind bis 250 Personen möglich, wenn den Teilnehmern feste Sitzplätze zugewiesen werden und es ein vorher festgelegtes Programm gibt (z.B. Kulturveranstaltung, Vereinstreffen oder Mitarbeiterversammlung). Bei Veranstaltungen sind die Hygieneanforderungen zu beachten und ggf. auch Hygienekonzepte zu erarbeiten.
Weitere Informationen, die Links zu weiteren Spezialverordnungn sowie den Text der neuen allgemeinen Corona-Verordnung finden Sie hier…
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Abstandsregeln gelten u.a. nicht in Kitas und Schulen (auch Schulkindergarten und SBBZ). Das Kultusministerium ist zum Schutz vor Infektion ermächtigt, Bedingungen und Anforderungen, insbesondere Hygienevorgaben, festzulegen (§ 16 Absatz 1). Im öffentlichen Raum muss weiterhin ein Mindestabstand von 1,5 m eingehalten werden. Es gibt Ausnahmen, z.B. wenn der Abstand im Einzelfall nicht zumutbar und dessen Unterschreitung aus besonderen Gründen erforderlich ist. Dies gilt z.B. wenn ein Mensch mit Behinderung eine Begleitperson braucht, um sicher unterwegs sein zu können. Die sog. Maskenpflicht bleibt weiterhin. Es gibt Ausnahmeregelungen u.a. für „für Personen, denen das Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung aus gesundheitlichen oder sonstigen Gründen nicht möglich oder nicht zumutbar ist“ (§ 2 Abs. 2 Ziffer 2). In der Praxis gab es in den vergangenen Wochen erhebliche Probleme in der Umsetzung. Sozialminister Lucha MdL hat nun an den Handelsverband sowie an die Verkehrsunternehmen geschrieben und diese auf die geltenden Ausnahmen hingewiesen.
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Zwischenzeitlich wurde die ab 1. Juli 2020 geltenden Regelungen für Krankenhäuser und Pflegeeinrichtungen (unter diesen Begriff fallen u.a. auch gemeinschaftliche Wohnformen für Menschen mit Behinderungen) notverkündet. Trotz aller Begrenzungen gibt es nun weitere Lockerungen: keine zeitliche Beschränkung der Besuchszeit, Besuche im Bewohnerzimmer wieder möglich, im Regelfall aber Beschränkung der Besucher auf 2 Personen je Bewohner und Tag, nach Verlassen der Einrichtung (z.B. für eine Spaziergang) müssen Bewohner nicht 14 Tage lang eine sog. Maske tragen.
Die neue Verordnung finden Sie hier...Der LVKM wurde vielfach von Eltern behinderter Menschen gefragt, ob diese z.B. über das Wochenende wieder nach Hause kommen dürfen. Dazu sagt die Verordnung nichts. Der LVKM hat daher beim Ministerium direkt nachgefragt. Der Infektionsschutz hat hohe Priorität und daher ist auch die Einhaltung der Hygieneanforderungen, Abstandsregeln und Maskenpflicht unumgänglich. Einrichtungen können aber vor Ort ein abgestimmtes Konzept entwickeln und mit dem Gesundheitsamt abstimmen, so dass in Einzelfällen auch ein Besuch im Elternhaus mit Übernachtung dort möglich sein kann.
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Am Montag stellte die baden-württembergische Landesbehindertenbeauftragte Stephanie Aeffner in einer Pressemitteilung klar: „Menschen mit Behinderungen und Vorerkrankungen haben genauso ein Recht auf Teilhabe – Maßnahmen zum Infektionsschutz dürfen diese Menschen nicht ausschließen.“
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Am Mittwoch lud die Inklusionskonferenz Reutlingen im Hofgut Hopfenburg in Münsingen auf der Schwäbischen Alb zu einer ganz besonderen Talkrunde ein – natürlich als virtuelle Veranstaltung. Reutlingen Landrat Thomas Reumann hatte als Gäste Sozialminister Manne Lucha MdL und Kreisbehindertenbeauftragten Tobias Binder eingeladen. Soziale Isolation, flächendeckende Testungen in Einrichtungen und Homeschooling für Kinder mit Förderbedarf sind nur einige der Themen, die auf der Liste standen. Das Gespräch ist auch spannend für alle, die nicht im Landkreis Reutlingen leben.
Sie können den 75-minütigen Talk – mit Gebärdensprache – hier verfolgen…
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Ständig aktualisiert die Landesregierung Baden-Württemberg die Corona-Verordnungen je nach Entwicklung der Pandemie. Das Sozialministerium versucht, die Informationen zu bündeln
Siehe hier…
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Nach der gestrigen Videokonferenz der Bundeskanzlerin mit den Ministerpräsidenten kündigte die Landesregierung Baden-Württemberg neue Lockerungen ab 6. Mai 2002 an. Diese sollen am Samstag, 2. Mai 2020, in einer neue Corona-Verordnung aufgenommen werden. Unter strengen Hygiene- und Schutzauflagen dürfen dann wieder Spielplätze, Zoos und Tierparks sowie Museen, Ausstellungen und Galerien geöffnet werden.
Lesen Sie die Meldung vom 30. April 2020 hier…
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Wir erleben alle derzeit verrückte Zeiten der Corona-Pandemie. Ein Verbund internationaler Menschenrechtsorganisationen wollen global ein besseres Verständnis für die Herausforderungen bekommen und nehmen die Situation der Menschen mit Behinderungen in den Blick. Die Sorge, die dahinter steckt, ist, dass die Rechte der Menschen mit Behinderungen in der aktuellen Situation völlig in den Hintergrund treten.
Die Umfrage und weitere Informationen dazu finden Sie hier…
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