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Informationen für Menschen mit Behinderung und deren Angehörige

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Bundesverfassungsgericht stärkt Rechte eines Menschen mit Behinderung

Fragestellungen rund um Leistungen für Menschen mit Behinderungen finden eher selten den Weg zum Bundesverfassungsgericht. In einer aktuellen Entscheidung vom 12. September 2016 (1 BvR 1630/16) hat die 1. Kammer des Bundesverfassungsgerichts einem Menschen mit Behinderung den Rücken gestärkt. Das Gericht sah dessen Grundrecht auf einen wirksamen Rechtsschutz gefährdet. In der Sache ging es um die Höhe des Persönlichen Budgets. Das Sozialamt wollte die gestiegenen Kosten für die Assistenzkräfte, die im Rahmen des sog. Arbeitnehmermodells beschäftigt sind, nicht mehr übernehmen. Doch bis zur endgültigen Klärung der inhaltlichen Frage wäre dem Betroffenen das Geld ausgegangen und er wäre ohne notwendige Unterstützung dagestanden. Damit der Sachverhalt ohne Zeitdruck abschließend geklärt werden kann, gab das Bundesverfassungsgericht dem Mann Recht und verwies den Rechtsstreit zurück an die zuständigen Sozialgerichte.

Das Urteil können Sie hier nachlesen…

Wer lieber einer gute Zusammenfassung lesen mag, findet diese in einem Artikel in der „Ärzte Zeitung“…
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