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Seit 1. Februar 2017 Bußgeld für nicht genutzte Rollstuhl(nutzer)-Rückhaltesysteme

Eine sichere Beförderung von Rollstuhlnutzern ist schon immer ein wichtiges Anliegen. Bereits seit 30. Juni 2016 gibt es durch die Änderung straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften die Gurtpflicht für Rollstuhlnutzer und Rollstühle in Autos. Seit 1. Februar 2017 wird nun für Verstöße auch ein Bußgeld von 30 Euro fällig, wenn ein vorgeschriebenes Rollstuhl-Rückhaltesystem oder ein Rollstuhlnutzer-Rückhaltesystem während der Fahrt nicht angelegt ist (Ziffer 100.1 der Bußgeld-Katalog-Verordnung). Ein Bußgeld in Höhe von 35 Euro bzw. 30 Euro sind vom Halter bzw. Fahrer zu zahlen, wenn das Rückhaltesystem nicht ordnungsgemäß eingesetzt wurde (Ziffer 203.a bis 203.f) nachzulesen hier…

Eine gute Zusammenfassung der Neuerungen hier nachzulesen…
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