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Mitnahme von E-Scootern in Linienbussen (ÖPNV) nun per Erlass geregelt

Was lange währt … mehrfach wurde die Mitnahme von E-Scootern in Bussen verweigert, weshalb an mehreren Gerichten in Deutschland Klagen eingereicht wurden. Unter der Federführung des Landesverkehrsministeriums Nordrhein-Westfalen konnte nun eine Einigung bundesweit erzielt werden. Auf dem Wege eines Erlasses sind die Voraussetzungen für die Mitnahme von E-Scootern festgelegt worden. Während es für E-Rollstühle eine Beförderungspflicht besteht, wurde diese bei E-Scootern bezweifelt. Nun wurden Kriterien für E-Scooter und Busse vereinbart.

Den Erlass vom 15. März 2017 finden Sie hier…

Eine Zusammenfassung finden Sie in einem Bericht des WDR…
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