Mitnahme von E-Scootern in Linienbussen (ÖPNV) nun per Erlass geregelt
Was lange währt … mehrfach wurde die Mitnahme von E-Scootern in Bussen verweigert, weshalb an mehreren Gerichten in Deutschland Klagen eingereicht wurden. Unter der Federführung des Landesverkehrsministeriums Nordrhein-Westfalen konnte nun eine Einigung bundesweit erzielt werden. Auf dem Wege eines Erlasses sind die Voraussetzungen für die Mitnahme von E-Scootern festgelegt worden. Während es für E-Rollstühle eine Beförderungspflicht besteht, wurde diese bei E-Scootern bezweifelt. Nun wurden Kriterien für E-Scooter und Busse vereinbart.
Den Erlass vom 15. März 2017 finden Sie hier…
Eine Zusammenfassung finden Sie in einem Bericht des WDR…
Den Erlass vom 15. März 2017 finden Sie hier…
Eine Zusammenfassung finden Sie in einem Bericht des WDR…