Spastikerverein Mannheim - unser Blog:

Informationen für Menschen mit Behinderung und deren Angehörige

Stacks Image 755

Landesverband gibt Stellungnahme zur Unterstützungsangebote-Verordnung ab

Die meisten Menschen, die auf Pflege angewiesen sind, möchten möglichst lange und möglichst selbständig zuhause leben. Dabei brauchen sie im Alltag Unterstützung. Diese kann über die sogenannten zusätzlichen Betreuungsleistungen nach § 45 a ff. SGB XI (Pflegeversicherung) finanziert werden. Das Sozialministerium hat daher einen Entwurf einer Unterstützungsangebote-Verordnung vorgelegt, die regelt, welche Voraussetzungen die Angebote erfüllen müssen, damit pflegebedürftige Menschen die Hilfen über die Leistungen der Pflegeversicherung abrechnen können. Dabei zeigt sich, dass der Entwurf sich sehr stark an den Bedarfen alter pflegebedürftiger Menschen, die z.T. auch an Demenz erkrankt sind, orientiert. Die Belange von Familien mit pflegebedürftigen Kindern, Jugendlichen und Erwachsenen wird durch den Verordnungsentwurf nur unzureichend berücksichtigt. So macht dem LVKM beispielsweise Sorge, dass zusätzliche Unterstützungsangebote nur durch ehrenamtlich Tätige erbracht werden dürfen (und z.B. nicht durch Minijobber oder andere hauptamtliche Kräfte). Der LVKM hat dies – und weitere Punkte – in seiner Stellungnahme aufgenommen.

Diese können Sie hier nachlesen…
Zurück